Junge Laubholzaufforstung vor geschlossenem Altbestand
KV (Kompensationsverordnung)

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in
Hessen

Sofort verfügbare Ökopunkte und Ausgleichsflächen in Hessen, bewertet nach der Kompensationsverordnung (KV). greeNature ist bundesweit tätig und kennt die hessischen Naturschutzbehörden und die Praxis der KV.

21.115
km² Landesfläche
26
Landkreise und kreisfreie Städte
3
Regierungsbezirke
KV
Bewertung
Kompensation in Hessen

Bewertung nach KV (Kompensationsverordnung)

Hessen umfasst rund 21.115 Quadratkilometer und gliedert sich in drei Regierungsbezirke (Darmstadt, Gießen und Kassel) mit 21 Landkreisen und 5 kreisfreien Städten. Die Landschaft reicht von den Mittelgebirgen wie Taunus, Vogelsberg, Rhön und Rothaargebirge über die Flusstäler von Rhein, Main, Lahn und Fulda bis zu den fruchtbaren Beckenlandschaften der Wetterau.

Für die naturschutzrechtliche Kompensation ist in Hessen die Kompensationsverordnung (KV) maßgeblich. Sie bewertet Eingriff und Ausgleich im Biotopwertverfahren und ordnet jedem Biotoptyp anhand einer landeseinheitlichen Anlage Biotopwertpunkte (Ökopunkte) zu. Die ökologische Aufwertung einer Fläche ergibt sich aus der Differenz der Wertpunkte, die über ein Ökokonto bei der zuständigen Naturschutzbehörde geführt werden kann.

Rechtliche Grundlage der Eingriffsregelung sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG, die Hessen mit der Kompensationsverordnung landesrechtlich ausfüllt. greeNature ermittelt den passenden Ausgleichsbedarf, ordnet Ihren Eingriff dem richtigen Naturraum und Landkreis zu und stellt geeignete Ökopunkte bereit.

In Hessen werden Eingriff und Ausgleich nach der Kompensationsverordnung (KV) über das Biotopwertverfahren bewertet, bei dem jeder Biotoptyp anhand der Anlage zur KV eine bestimmte Zahl an Biotopwertpunkten (Ökopunkten) erhält. Maßgeblich ist die Differenz der Wertpunkte zwischen dem Zustand vor und nach der Aufwertung einer Fläche.

Junge Laubholzaufforstung vor geschlossenem Altbestand

🗺️ Regierungsbezirke

DarmstadtGießenKassel

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Grundlage der Eingriffsregelung sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG, in Hessen ausgefüllt durch die Kompensationsverordnung
  • Bewertung über das Biotopwertverfahren mit landeseinheitlicher Biotoptypenliste in der Anlage zur KV
  • Handelbare Ökopunkte über Ökokonten bei den unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • Räumlicher Bezug: Eingriff und Kompensation im selben Naturraum oder im selben beziehungsweise angrenzenden Landkreis
  • Vielfältige Mittelgebirgs- und Flusslandschaften mit zahlreichen Natura-2000-Gebieten

✅ greeNature in Hessen

greeNature ist bundesweit tätig und betreut Kompensationsprojekte auch in Hessen. Wir kennen die hessischen Naturschutzbehörden, die Praxis der Kompensationsverordnung und die regionalen Flächenpotenziale und ordnen Ihren Eingriff dem richtigen Naturraum und Landkreis zu.

Häufige Fragen

Kompensation in Hessen

Die Bewertung erfolgt nach der Kompensationsverordnung (KV) im Biotopwertverfahren. Jeder Biotoptyp erhält anhand der Anlage zur KV eine bestimmte Zahl an Biotopwertpunkten. Die Aufwertung einer Fläche ergibt sich aus der Differenz der Wertpunkte vor und nach der Maßnahme.
Über ein Ökokonto können Kompensationsmaßnahmen vorab umgesetzt und die entstandenen Ökopunkte bei der zuständigen Naturschutzbehörde gutgeschrieben werden. Diese Punkte sind handelbar und lassen sich später einem konkreten Eingriff zuordnen.
Für die meisten Vorhaben in Hessen gilt die landesrechtliche Kompensationsverordnung. Für bestimmte bundesrechtlich zugelassene Vorhaben, etwa im Fernstraßen- oder Energieleitungsbau, kann die Bundeskompensationsverordnung (BKompV) einschlägig sein. Wir prüfen für Ihr Projekt die maßgebliche Grundlage.
Ja. greeNature betreut Kompensationsprojekte bundesweit und damit in allen hessischen Regierungsbezirken, von Nordhessen um Kassel über Mittelhessen bis nach Südhessen und ins Rhein-Main-Gebiet.
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