Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung
Staatsrätemodell

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in
Hamburg

Ausgleichsflächen und vorgezogene Kompensation in Hamburg, bewertet nach dem Staatsrätemodell und der Hamburgischen Ökokonto-Verordnung. greeNature ist bundesweit tätig und begleitet Ihr Vorhaben von der Bilanzierung bis zum Monitoring.

755
km² Landesfläche
Stadtstaat
Verwaltungsform (keine Landkreise)
7
Bezirke
Staatsrätemodell
Bewertung
Kompensation in Hamburg

Bewertung nach Staatsrätemodell

Hamburg ist mit rund 755 Quadratkilometern das zweitkleinste Bundesland und zugleich ein Stadtstaat, in dem Land und Kommune eine Einheit bilden. Das Stadtgebiet gliedert sich in sieben Bezirke und kennt weder Landkreise noch Regierungsbezirke. Die Elbe prägt die Landschaft mit Tidegewässern, Marschen und Geestrücken, dazu kommen ausgedehnte Grün- und Moorflächen sowie der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer rund um die Insel Neuwerk.

Für die naturschutzrechtliche Kompensation nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG wird in Hamburg überwiegend das Staatsrätemodell angewendet. Es bewertet den Zustand von Natur und Landschaft in Wertpunkten je Quadratmeter und bilanziert den Eingriff gegen die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Vorgezogene Maßnahmen lassen sich über ein Ökokonto nach der Hamburgischen Ökokonto-Verordnung bevorraten, dessen ökologischer Wert sich mit jedem vollen Jahr bis zur Zuordnung zu einem Vorhaben erhöht.

Weil im dicht bebauten Stadtgebiet geeignete Flächen knapp sind, wird ein Teil der Kompensation im norddeutschen Umland erbracht. greeNature ordnet Ihren Eingriff der richtigen Bewertungsgrundlage zu und stellt passende Ausgleichsflächen bereit.

In Hamburg werden Eingriff und Ausgleich überwiegend nach dem Staatsrätemodell bewertet, das den Zustand von Natur und Landschaft in Wertpunkten je Quadratmeter erfasst und beide Seiten gegeneinander bilanziert. Für vorgezogene Kompensation gilt die Hamburgische Ökokonto-Verordnung nach § 16 BNatSchG, für bundesrechtlich zugelassene Vorhaben die Bundeskompensationsverordnung (BKompV).

Artenreiches Extensivgrünland nach der ökologischen Aufwertung

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Stadtstaat an der Elbe mit Tidegewässern, Marschen und Geest
  • Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer rund um die Insel Neuwerk
  • Kompensation vielfach im norddeutschen Umland, da innerstädtische Flächen knapp sind
  • Führung eines Kompensationsverzeichnisses nach § 17 Abs. 6 BNatSchG
  • Naturschutzgebiete wie Duvenstedter Brook, Moorgürtel und Neßsand

✅ greeNature in Hamburg

greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Hamburger Genehmigungspraxis, die Bewertung nach dem Staatsrätemodell und die Zusammenarbeit mit der zuständigen Umweltbehörde. Da geeignete Flächen im Stadtgebiet knapp sind, greifen wir auf Kompensationsflächen im norddeutschen Umland zurück und begleiten Ihr Vorhaben von der Bilanzierung bis zum Monitoring.

Naturräume

Ökopunkte nach Naturraum

Für die Kompensation ist der Naturraum des Eingriffs maßgeblich. greeNature bietet Ökopunkte in diesen Naturräumen:

Häufige Fragen

Kompensation in Hamburg

Für Eingriffe im Stadtgebiet wird überwiegend das Staatsrätemodell herangezogen, das den ökologischen Zustand in Wertpunkten je Quadratmeter erfasst und Eingriff und Ausgleich bilanziert. Für vorgezogene Kompensation gilt die Hamburgische Ökokonto-Verordnung, für bundesrechtlich zugelassene Vorhaben die Bundeskompensationsverordnung.
Ja. Die Hamburgische Ökokonto-Verordnung regelt auf Grundlage von § 16 BNatSchG die Bevorratung vorgezogener Kompensationsmaßnahmen. Der ökologische Wert einer eingebuchten Maßnahme erhöht sich um drei Prozent je vollem Jahr, höchstens jedoch um 30 Prozent.
Nein. Hamburg ist ein Stadtstaat und damit selbst eine kreisfreie Stadt. Das Gebiet gliedert sich in sieben Bezirke, Landkreise oder Regierungsbezirke gibt es nicht.
Ja. greeNature betreut Kompensationsprojekte bundesweit und stellt für Hamburger Vorhaben passende Ausgleichsflächen bereit, bei Bedarf auch im angrenzenden norddeutschen Umland.
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