Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume
BNatSchG / BremNatG

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in
Bremen

Ausgleichsflächen und naturschutzrechtliche Kompensation für Vorhaben im Land Bremen, bewertet auf Grundlage des BNatSchG und des Bremischen Naturschutzgesetzes. greeNature ist bundesweit tätig und stellt passende Flächen bereit.

419
km² Landesfläche
2
Stadtgemeinden (Bremen, Bremerhaven)
Stadtstaat
ohne Landkreise und Regierungsbezirke
BNatSchG / BremNatG
Bewertung
Kompensation in Bremen

Bewertung nach BNatSchG / BremNatG

Die Freie Hansestadt Bremen ist mit rund 419 Quadratkilometern das kleinste Bundesland und der einzige Zwei-Städte-Staat Deutschlands. Es besteht aus den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven, die durch niedersächsisches Gebiet voneinander getrennt sind. Landkreise oder Regierungsbezirke gibt es nicht. Prägend sind die Weser mit ihren Marschen, Reste der Geest sowie die Nähe zur Nordseeküste und zum Wattenmeer bei Bremerhaven.

Für die naturschutzrechtliche Kompensation gelten in Bremen die §§ 13 bis 18 BNatSchG in Verbindung mit dem Bremischen Naturschutzgesetz. Eine eigene Ökokonto-Verordnung mit landesweit festen Ökopunkten besteht nicht. Die Bewertung von Eingriff und Ausgleich richtet sich nach der Handlungsanleitung zur Anwendung der Eingriffsregelung im Land Bremen, die eine einheitliche Beurteilungsgrundlage für Fachplanungen und die Bauleitplanung schafft.

greeNature ordnet Ihr Vorhaben der maßgeblichen Bewertung zu und stellt geeignete Ausgleichsflächen und Kompensationsmaßnahmen bereit. Die Oberste Naturschutzbehörde des Landes führt ein Kataster aller Kompensationsflächen, an dem sich die Anerkennung orientiert.

Bremen hat keine eigene Ökokonto-Verordnung mit festen Ökopunkten erlassen. Eingriff und Ausgleich werden nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG in Verbindung mit dem Bremischen Naturschutzgesetz (BremNatG) beurteilt, konkretisiert durch die Handlungsanleitung zur Anwendung der Eingriffsregelung im Land Bremen.

Blühfläche mit Kornblumen und Mohn, am Rand alte Kopfbäume

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Einziger Zwei-Städte-Staat Deutschlands aus den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven
  • Keine eigene Ökokonto-Verordnung, Bewertung über BNatSchG, BremNatG und die Handlungsanleitung zur Eingriffsregelung
  • Von der Weser geprägte Marschlandschaft mit Grünland sowie Fluss- und Auenbereichen
  • Kompensationsflächenkataster bei der Obersten Naturschutzbehörde des Landes
  • Nähe zur Nordsee und zum Wattenmeer bei Bremerhaven

✅ greeNature in Bremen

greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Bremer Naturschutzbehörden sowie die Anwendung der Eingriffsregelung im Land Bremen. Auch ohne festes Ökopunktesystem begleiten wir Ihr Vorhaben von der Bewertung bis zur anerkannten Ausgleichsfläche.

Naturräume

Ökopunkte nach Naturraum

Für die Kompensation ist der Naturraum des Eingriffs maßgeblich. greeNature bietet Ökopunkte in diesen Naturräumen:

Häufige Fragen

Kompensation in Bremen

Bremen hat keine eigene Ökokonto-Verordnung mit festen Ökopunkten erlassen. Eingriff und Ausgleich werden nach dem BNatSchG und dem Bremischen Naturschutzgesetz beurteilt, konkretisiert durch die Handlungsanleitung zur Anwendung der Eingriffsregelung im Land Bremen.
Maßgeblich sind die §§ 13 bis 18 BNatSchG in Verbindung mit den §§ 8 und 9 des Bremischen Naturschutzgesetzes. Die Bewertung folgt der landesweiten Handlungsanleitung zur Eingriffsregelung.
Zuständig sind die Naturschutzbehörden des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Die Oberste Naturschutzbehörde führt ein Kataster aller Kompensationsflächen.
Ja. greeNature arbeitet bundesweit und stellt für Vorhaben im Land Bremen passende Ausgleichsflächen und Kompensationsmaßnahmen bereit, abgestimmt auf die dortige Eingriffsregelung.
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