Naturnaher Laubmischwald als Kompensationsfläche
HVE (Eingriffsregelung nach BNatSchG)

Ökopunkte und Ausgleichsflächen in
Brandenburg

Ausgleichsflächen und naturschutzrechtliche Kompensation in Brandenburg, bewertet nach der Eingriffsregelung des BNatSchG und den landeseigenen Hinweisen zum Vollzug (HVE). greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Brandenburger Behörden und Regelungen.

29.654 km²
Landesfläche
14
Landkreise
4
Kreisfreie Städte
HVE (verbal-argumentativ)
Bewertung
Kompensation in Brandenburg

Bewertung nach HVE (Eingriffsregelung nach BNatSchG)

Brandenburg ist ein weitgehend ländlich geprägtes Flächenland rund um die Hauptstadt Berlin. Ausgedehnte Kiefernwälder, Seenlandschaften, Fließgewässer wie Spree und Havel sowie große Nieder- und Feuchtgebiete prägen den Naturraum. Diese Vielfalt an sensiblen Lebensräumen macht eine sorgfältige naturschutzrechtliche Kompensation bei Bauvorhaben, Infrastruktur und Flächeninanspruchnahme erforderlich.

Anders als etwa Baden-Württemberg mit seiner Ökokonto-Verordnung oder Bayern mit der BayKompV arbeitet Brandenburg nicht mit einem landesweiten Ökopunkte-System. Maßgeblich sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG und die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE). Der Umfang des Ausgleichs wird verbal-argumentativ hergeleitet, wobei erhebliche Beeinträchtigungen im Regelfall mindestens flächengleich zu kompensieren sind.

Für die vorgezogene Bereitstellung von Kompensation regelt die Flächenpoolverordnung (FPV) die Anforderungen an Maßnahmen- und Flächenpools sowie das Ökokonto. Bei zertifizierten Pools kann der Kompensationsumfang aufgrund des höheren naturschutzfachlichen Wertes in der Regel reduziert werden. Der Ausgleich soll möglichst im betroffenen Naturraum erfolgen.

In Brandenburg werden Eingriff und Kompensation nicht über einen landesweiten Ökopunkte-Katalog, sondern verbal-argumentativ bewertet. Grundlage sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG und die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE), erhebliche Beeinträchtigungen sind in der Regel mindestens flächengleich auszugleichen.

Naturnaher Laubmischwald als Kompensationsfläche

🌿 Ökologische Besonderheiten

  • Kein landesweiter Ökopunkte-Katalog: Der Kompensationsumfang wird in Brandenburg verbal-argumentativ nach den HVE hergeleitet.
  • Die Flächenpoolverordnung (FPV) regelt Maßnahmen- und Flächenpools sowie das Ökokonto für vorgezogene Kompensationsmaßnahmen.
  • Erhebliche Beeinträchtigungen sind in der Regel mindestens flächengleich auszugleichen, der Ausgleich soll im betroffenen Naturraum liegen.
  • Bei artenschutzrechtlichen Betroffenheiten nach § 44 BNatSchG können CEF-Maßnahmen erforderlich werden, um den Erhaltungszustand der Populationen zu sichern.

✅ greeNature in Brandenburg

greeNature ist bundesweit tätig und mit den Brandenburger Regelungen vertraut, von der verbal-argumentativen Bewertung nach den HVE über die Anforderungen der Flächenpoolverordnung bis zur Abstimmung mit den unteren Naturschutzbehörden der 14 Landkreise und 4 kreisfreien Städte.

Häufige Fragen

Kompensation in Brandenburg

Nein. Brandenburg verwendet keinen landesweiten Ökopunkte-Katalog. Der Umfang des Ausgleichs wird verbal-argumentativ auf Grundlage der §§ 13 bis 15 BNatSchG und der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE) hergeleitet.
Maßgeblich sind die bundesrechtliche Eingriffsregelung nach §§ 13 bis 15 BNatSchG und die landeseigenen Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE). Für vorgezogene Maßnahmen und das Ökokonto gilt zusätzlich die Flächenpoolverordnung (FPV).
Über die Flächenpoolverordnung können Kompensationsmaßnahmen bereits vor einem Eingriff umgesetzt und als Guthaben verbucht werden. Bei zertifizierten Maßnahmen- und Flächenpools kann der erforderliche Kompensationsumfang in der Regel reduziert werden.
Wenn ein Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auslöst, können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) nötig sein, damit die ökologische Funktion der betroffenen Lebensstätten durchgehend erhalten bleibt.
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