
Ökopunkte und Ausgleichsflächen in
Baden-Württemberg
Ökopunkte und Ausgleichsflächen in Baden-Württemberg werden nach der Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) bewertet. greeNature entwickelt und vermittelt Kompensationsmaßnahmen bundesweit und begleitet Vorhabenträger von der Bilanzierung bis zur Anerkennung durch die Naturschutzbehörde.
Bewertung nach ÖKVO
Baden-Württemberg gehört zu den naturräumlich vielfältigsten Ländern Deutschlands. Vom warmen Oberrheingraben über den Schwarzwald als größtes zusammenhängendes Mittelgebirge bis zur Schwäbischen Alb mit ihren Kalkfelsen, Wacholderheiden und Buchenwäldern reicht das Spektrum. Hinzu kommen das Alpenvorland am Bodensee sowie die Fluss- und Hügellandschaften von Neckar, Kraichgau und Odenwald. Diese Vielfalt prägt auch die Anforderungen an die Kompensation, weil Ausgleichsmaßnahmen zum jeweiligen Naturraum passen müssen.
Rechtliche Grundlage jeder Kompensation sind die §§ 13 bis 15 BNatSchG. Wer in Natur und Landschaft eingreift, muss vermeidbare Beeinträchtigungen unterlassen und unvermeidbare ausgleichen oder ersetzen. In Baden-Württemberg wird die Bilanzierung über die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO) konkretisiert. Eingriff und Ausgleich werden in Ökopunkten ausgedrückt, jeder Biotoptyp erhält einen Wert je Quadratmeter, und die Aufwertung ergibt sich aus der Differenz zwischen Ausgangs- und Zielzustand.
Über das Ökokonto lassen sich Maßnahmen bereits vor einem konkreten Eingriff durchführen und die entstehenden Ökopunkte für spätere Vorhaben anrechnen. Das entkoppelt die Kompensation zeitlich vom Eingriff und schafft Planungssicherheit. Vorhabenträger ohne eigene Flächen können auf anerkannte Maßnahmen Dritter zurückgreifen. Neben der Eingriffsregelung ist der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten, etwa durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen), die den Erhaltungszustand betroffener Arten sichern.
Grundlage ist die Ökokonto-Verordnung (ÖKVO), die am 1. April 2011 in Kraft getreten ist. Eingriff und Ausgleich werden in Ökopunkten bewertet, wobei jedem Biotoptyp ein Wert je Quadratmeter zugeordnet ist und sich die Aufwertung aus der Differenz zwischen Ausgangszustand und prognostiziertem Zielzustand ergibt.

🗺️ Regierungsbezirke
🌿 Ökologische Besonderheiten
- Bewertung in Ökopunkten nach ÖKVO, jeder Biotoptyp mit festem Punktwert je Quadratmeter
- Aufwertung als Differenz zwischen Ausgangszustand und prognostiziertem Zielzustand der Maßnahme
- Ökokonto ermöglicht die vorzeitige Durchführung von Maßnahmen und die spätere Anrechnung der Ökopunkte
- Zuständig sind die unteren Naturschutzbehörden der Stadt- und Landkreise in vier Regierungsbezirken
- Dokumentation der anerkannten Maßnahmen im Kompensationsverzeichnis
✅ greeNature in Baden-Württemberg
greeNature ist bundesweit tätig und kennt die Bewertung nach der ÖKVO ebenso wie die Zuständigkeiten der unteren Naturschutzbehörden in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs. Wir übernehmen die Ökopunkte-Bilanzierung, die Flächensicherung und die Abstimmung mit den Behörden bis zur Anerkennung der Maßnahmen.
Ökopunkte nach Naturraum
Für die Kompensation ist der Naturraum des Eingriffs maßgeblich. greeNature bietet Ökopunkte in diesen Naturräumen:
Ökopunkte nach Landkreis und Stadt
Kompensation in Baden-Württemberg
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