Artenschutz für den Zauneidechse
Lacerta agilis
Die Zauneidechse (Lacerta agilis) ist streng geschützt und im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt. Weil sie viele vom Menschen geprägte Standorte wie Bahndämme, Böschungen und Brachflächen besiedelt, gehört sie zu den häufigsten Zielarten der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. greeNature plant und realisiert die erforderlichen CEF- und FCS-Maßnahmen aus einer Hand, von der Kartierung über Reptilienschutzzaun und Umsiedlung bis zur Herstellung und Pflege des Ersatzhabitats nach BayKompV und § 44 BNatSchG.

Der Zauneidechse im Überblick
- Lebensraum: Halboffene, wärmebegünstigte Standorte mit lockerem, gut grabbarem Boden und einem Mosaik aus Sonnplätzen und Verstecken, etwa Bahndämme, Böschungen, Trockenrasen, Sand- und Kiesgruben, Weinberge, Feldraine und Waldränder
- Gefährdung: Rote Liste Bayern: gefährdet (Stand 2019), Deutschland: Vorwarnliste. Erhaltungszustand in der kontinentalen und alpinen Region ungünstig bis unzureichend
- Hauptursachen: Verlust und Zerschneidung kleinräumig gegliederter Lebensräume, Nutzungsintensivierung in Land- und Forstwirtschaft
- Schutzstatus: Streng geschützt nach § 7 Abs. 2 BNatSchG, Anhang IV FFH-Richtlinie, Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG
- Typische Maßnahme: Reptilienschutzzaun, Fang und Umsiedlung in ein vorbereitetes Ersatzhabitat mit Sonnplätzen, Sandlinsen zur Eiablage und frostfreien Winterquartieren
Typische Schutzmaßnahmen für den Zauneidechse
Reptilienschutzzaun und Bauzeitenregelung
Vor Baubeginn wird die Eingriffsfläche mit einem temporären Reptilienschutzzaun abgegrenzt. Er verhindert das Ein- und Rückwandern der Tiere in den Baubereich. Die Arbeiten werden auf die Aktivitätszeit der Zauneidechse abgestimmt, sodass Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG vermieden werden.
Fang und Umsiedlung (CEF)
Qualifiziertes Personal fängt die Zauneidechsen über mehrere Durchgänge in der Aktivitätsperiode ab und setzt sie in ein vorbereitetes Ersatzhabitat um. Der Abfang wird fortgeführt, bis der Eingriffsbereich als geräumt gilt und dokumentiert ist.
Ersatzhabitat aus Stein, Totholz und Sand
Als vorgezogene CEF-Maßnahme entsteht ein Lebensraum mit kleinflächigem Strukturmosaik. Steinschüttungen und Lesesteinhaufen dienen als Sonnplätze und frostfreie Winterquartiere, Totholzhaufen als Verstecke, offene Sandlinsen als Eiablageplätze. Das Habitat muss vor der Umsiedlung funktionsfähig sein.
Habitatoptimierung und Biotopvernetzung (FCS)
Bestehende Vorkommen werden durch Entbuschung, abschnittsweise Mahd und die Anlage von Saum- und Leitstrukturen aufgewertet. Solche FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG sichern den günstigen Erhaltungszustand der lokalen Population und vernetzen Teillebensräume.
Monitoring und Pflege über die Bindungsfrist
Erfolgskontrollen dokumentieren die Besiedlung des Ersatzhabitats. Die Flächen werden über die behördlich festgelegte Bindungsfrist offen gehalten und gepflegt, damit die ökologische Funktion dauerhaft erhalten bleibt. greeNature übernimmt auf Wunsch den gesamten Ablauf.
Der Zauneidechse in diesen Naturräumen
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