Reptil
CEF
FCS

Artenschutz für den Zauneidechse

Lacerta agilis

Die Zauneidechse (Lacerta agilis) ist streng geschützt und im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt. Weil sie viele vom Menschen geprägte Standorte wie Bahndämme, Böschungen und Brachflächen besiedelt, gehört sie zu den häufigsten Zielarten der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung. greeNature plant und realisiert die erforderlichen CEF- und FCS-Maßnahmen aus einer Hand, von der Kartierung über Reptilienschutzzaun und Umsiedlung bis zur Herstellung und Pflege des Ersatzhabitats nach BayKompV und § 44 BNatSchG.

Lebensraum Zauneidechse: Halboffene, wärmebegünstigte Standorte mit lockerem, gut grabbarem Boden und einem Mosaik aus Sonnplätzen und Verstecken, etwa Bahndämme, Böschungen, Trockenrasen, Sand- und Kiesgruben, Weinberge, Feldraine und Waldränder
Steckbrief

Der Zauneidechse im Überblick

  • Lebensraum: Halboffene, wärmebegünstigte Standorte mit lockerem, gut grabbarem Boden und einem Mosaik aus Sonnplätzen und Verstecken, etwa Bahndämme, Böschungen, Trockenrasen, Sand- und Kiesgruben, Weinberge, Feldraine und Waldränder
  • Gefährdung: Rote Liste Bayern: gefährdet (Stand 2019), Deutschland: Vorwarnliste. Erhaltungszustand in der kontinentalen und alpinen Region ungünstig bis unzureichend
  • Hauptursachen: Verlust und Zerschneidung kleinräumig gegliederter Lebensräume, Nutzungsintensivierung in Land- und Forstwirtschaft
  • Schutzstatus: Streng geschützt nach § 7 Abs. 2 BNatSchG, Anhang IV FFH-Richtlinie, Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG
  • Typische Maßnahme: Reptilienschutzzaun, Fang und Umsiedlung in ein vorbereitetes Ersatzhabitat mit Sonnplätzen, Sandlinsen zur Eiablage und frostfreien Winterquartieren
Anhang IV FFH-Richtlinie§ 44 BNatSchGstreng geschütztRote Liste Bayern: gefährdet
Maßnahmen

Typische Schutzmaßnahmen für den Zauneidechse

🚧

Reptilienschutzzaun und Bauzeitenregelung

Vor Baubeginn wird die Eingriffsfläche mit einem temporären Reptilienschutzzaun abgegrenzt. Er verhindert das Ein- und Rückwandern der Tiere in den Baubereich. Die Arbeiten werden auf die Aktivitätszeit der Zauneidechse abgestimmt, sodass Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG vermieden werden.

🦎

Fang und Umsiedlung (CEF)

Qualifiziertes Personal fängt die Zauneidechsen über mehrere Durchgänge in der Aktivitätsperiode ab und setzt sie in ein vorbereitetes Ersatzhabitat um. Der Abfang wird fortgeführt, bis der Eingriffsbereich als geräumt gilt und dokumentiert ist.

🪨

Ersatzhabitat aus Stein, Totholz und Sand

Als vorgezogene CEF-Maßnahme entsteht ein Lebensraum mit kleinflächigem Strukturmosaik. Steinschüttungen und Lesesteinhaufen dienen als Sonnplätze und frostfreie Winterquartiere, Totholzhaufen als Verstecke, offene Sandlinsen als Eiablageplätze. Das Habitat muss vor der Umsiedlung funktionsfähig sein.

☀️

Habitatoptimierung und Biotopvernetzung (FCS)

Bestehende Vorkommen werden durch Entbuschung, abschnittsweise Mahd und die Anlage von Saum- und Leitstrukturen aufgewertet. Solche FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG sichern den günstigen Erhaltungszustand der lokalen Population und vernetzen Teillebensräume.

📋

Monitoring und Pflege über die Bindungsfrist

Erfolgskontrollen dokumentieren die Besiedlung des Ersatzhabitats. Die Flächen werden über die behördlich festgelegte Bindungsfrist offen gehalten und gepflegt, damit die ökologische Funktion dauerhaft erhalten bleibt. greeNature übernimmt auf Wunsch den gesamten Ablauf.

Häufige Fragen

Alles zum Zauneidechse

Die Zauneidechse ist als Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Da sie viele vom Menschen geprägte Standorte wie Bahndämme, Böschungen, Kiesgruben und Brachflächen besiedelt, wird sie im Umfeld von Bau- und Infrastrukturprojekten häufig nachgewiesen. Ist das der Fall, greifen die Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG und es sind Vermeidungs-, CEF- oder FCS-Maßnahmen erforderlich.
CEF-Maßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG werden vor dem Eingriff wirksam. Dazu zählen die Herstellung eines Ersatzhabitats und die Umsiedlung, damit die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten gewahrt bleibt. FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG sichern den günstigen Erhaltungszustand der Population und kommen vor allem im Rahmen einer Ausnahme zum Tragen.
Zuerst wird das Ersatzhabitat mit Sonnplätzen, Sandlinsen, Versteckstrukturen und Winterquartieren hergerichtet und muss vor der Umsiedlung funktionsfähig sein. Anschließend werden die Tiere über mehrere Fangdurchgänge in der Aktivitätszeit abgefangen und umgesetzt. Ein Reptilienschutzzaun verhindert das Rückwandern in den Baubereich.
Die Ersatzflächen müssen ihre Funktion dauerhaft erfüllen. Neben der Herstellung umfasst das in der Regel eine mehrjährige Entwicklungspflege, ein begleitendes Monitoring zur Erfolgskontrolle und die Sicherung über die behördlich festgelegte Bindungsfrist. Die konkrete Dauer ergibt sich aus der artenschutzrechtlichen Prüfung und der Genehmigung.
Jetzt anfragen

Schutzmaßnahmen für den Zauneidechse anfragen

Wir planen und realisieren die passende CEF- oder FCS-Maßnahme für den Zauneidechse in Ihrem Projekt.