Säugetier
CEF
FCS

Artenschutz für den Wildkatze

Felis silvestris

Die Europäische Wildkatze ist streng geschützt nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und auf große, zusammenhängende Wälder angewiesen. Bei Eingriffen in Waldlebensräume und deren Vernetzung planen und realisieren wir die passenden CEF- und FCS-Maßnahmen nach BNatSchG.

Lebensraum Wildkatze: Große, zusammenhängende und störungsarme Laub- und Mischwälder, bevorzugt alte Eichen- und Buchenwälder mit Totholz, Windwürfen und strukturreichen Waldrändern
Steckbrief

Der Wildkatze im Überblick

  • Lebensraum: Große, zusammenhängende und störungsarme Laub- und Mischwälder, bevorzugt alte Eichen- und Buchenwälder mit Totholz, Windwürfen und strukturreichen Waldrändern
  • Rote Liste: Deutschland gefährdet, Bayern stark gefährdet
  • Schutzstatus: Streng geschützt nach § 44 BNatSchG, Anhang IV FFH-Richtlinie
  • Erhaltungszustand: Kontinentale Region ungünstig bis unzureichend
  • Typische Maßnahme: Wiedervernetzung von Waldlebensräumen über Grünbrücken und Korridore, dazu Erhalt von Wurzeltellern und Reisighaufen als Ruhe- und Wurfplätze
§ 44 BNatSchGAnhang IV FFH-RLstreng geschütztRote Liste
Maßnahmen

Typische Schutzmaßnahmen für den Wildkatze

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Grünbrücken und Querungshilfen

Wiedervernetzung von Waldgebieten, die durch Straßen und Bahnlinien zerschnitten sind. Breit angelegte Grünbrücken und Querungsbauwerke senken die Verkehrsmortalität und verbinden getrennte Teilpopulationen. Als FCS-Maßnahme sichern sie den genetischen Austausch zwischen den Waldkomplexen.

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Waldkorridore und Heckenverbund

Anlage von Gehölzstreifen, Hecken und Trittsteinbiotopen zwischen isolierten Waldinseln. Diese Leitstrukturen ermöglichen der wandernden Wildkatze das Queren offener Agrarflächen und stärken den Biotopverbund über die Zielart hinaus.

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Ruhe- und Wurfplätze erhalten

Belassen und Anlegen von Wurzeltellern, Reisig- und Totholzhaufen sowie Erhalt von Baumhöhlen als Verstecke und Wurfplätze. Als vorgezogene CEF-Maßnahme sichern sie die Funktion betroffener Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Umfeld des Eingriffs.

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Strukturreiche Waldränder und Säume

Entwicklung gestufter Waldränder, Belassen von Windwurfflächen und extensiv gepflegter Säume. Das verbessert das Jagdhabitat für Kleinsäuger und erhöht die Deckung im Streifgebiet der Wildkatze.

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Störungsarme Zeiten und Räume

Besucherlenkung und Bündelung der Freizeitnutzung, bei Bedarf zeitliche Beschränkung von Arbeiten während der Wurf- und Aufzuchtzeit. So werden Störungen an sensiblen Aufzuchtplätzen vermieden.

Häufige Fragen

Alles zum Wildkatze

Beides ist möglich. Lokale Fortpflanzungs- und Ruhestätten wie Wurzelteller, Reisighaufen oder Baumhöhlen lassen sich über vorgezogene CEF-Maßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sichern. Weil die Wildkatze große Streifgebiete nutzt und vor allem unter der Zerschneidung ihrer Lebensräume leidet, stehen bei Straßen- und Infrastrukturvorhaben häufig FCS-Maßnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG im Vordergrund, etwa Grünbrücken und Waldkorridore.
Die Wildkatze ist in Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt und damit streng geschützt im Sinne des BNatSchG. Für sie gelten die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG. In der Roten Liste wird sie in Deutschland als gefährdet und in Bayern als stark gefährdet eingestuft.
Als gesicherte Vorkommen gelten vor allem der Spessart, die bayerische Rhön und die Haßberge. In den vergangenen Jahren wurde die Art zusätzlich im Steigerwald und in weiteren nordbayerischen Waldgebieten nachgewiesen. Sie besiedelt große, zusammenhängende und möglichst störungsarme Laub- und Mischwälder.
Sobald ein Vorhaben Waldlebensräume, deren Vernetzung oder mögliche Wurf- und Ruheplätze der Wildkatze betrifft, ist die Art in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zu berücksichtigen. Das gilt besonders bei Straßen-, Bahn- und Windenergievorhaben in oder nahe bewaldeten Gebieten. Wir klären den Bedarf im Rahmen der saP und planen die passende CEF- oder FCS-Maßnahme.
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