Waldbrütender Großvogel
CEF
FCS

Artenschutz für den Schwarzstorch

Ciconia nigra

Der Schwarzstorch brütet in großen, ungestörten Wäldern und jagt an klaren Waldbächen. Als streng geschützte Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie ist er bei Eingriffen in Wald und Gewässer frühzeitig zu berücksichtigen. greeNature plant und realisiert die passenden CEF- und FCS-Maßnahmen, die Brutplätze, Horstschutzzonen und Nahrungshabitate dauerhaft sichern.

Schwarzstorch (Ciconia nigra), Waldbrütender Großvogel
Steckbrief

Der Schwarzstorch im Überblick

  • Lebensraum: Große, störungsarme Laub- und Mischwälder mit Altholz, dazu naturnahe Waldbäche, Weiher und Feuchtgrünland als Nahrungshabitat
  • Nahrung: Kleine Fische, Amphibien und Wasserinsekten aus klaren Fließ- und Kleingewässern
  • Gefährdung: In Bayern und bundesweit aktuell nicht als gefährdet eingestuft, Bestand nach historischem Rückgang in Erholung, jedoch stark störungsempfindlich
  • Schutzstatus: Streng geschützt nach § 44 BNatSchG, Anhang I EU-Vogelschutzrichtlinie
  • Typische Maßnahme: Horstschutzzonen, Sicherung von Horstbäumen und Altholz, Renaturierung von Waldbächen
streng geschützt§ 44 BNatSchGAnhang I EU-Vogelschutzrichtlinie
Maßnahmen

Typische Schutzmaßnahmen für den Schwarzstorch

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Horstschutzzonen einrichten

Um bekannte und potenzielle Brutplätze werden dauerhafte Schutzzonen ausgewiesen. Innerhalb dieser Zonen bleiben Altbestände von Nutzung und Störung verschont, in der empfindlichen Brutzeit von Februar bis August gelten zusätzliche Ruheauflagen. So bleibt die ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätte erhalten (§ 44 Abs. 5 BNatSchG).

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Horstbäume und Altholz sichern

Alte, starkastige Laubbäume wie Eichen und Rotbuchen sind als Horstträger unverzichtbar. Durch Nutzungsverzicht, Alt- und Totholzinseln sowie die langfristige Sicherung geeigneter Horstbäume bleibt das Brutplatzangebot im Revier erhalten oder wird gezielt entwickelt.

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Nahrungshabitate und Waldbäche entwickeln

Der Schwarzstorch jagt kleine Fische, Amphibien und Wasserinsekten in klaren, naturnahen Gewässern. Die Renaturierung von Waldbächen, die Anlage und Pflege von Waldweihern sowie extensiv genutztes Feuchtgrünland verbessern das Nahrungsangebot im Umfeld der Brutplätze.

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Kunsthorste als Nisthilfe

Wo geeignete natürliche Horststandorte fehlen oder verloren gehen, können stabile Kunsthorste in störungsarmen Altbeständen ein alternatives Brutplatzangebot schaffen. Standortwahl und Bauweise orientieren sich an den natürlichen Ansprüchen der Art.

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Störungen in der Brutzeit vermeiden

Der Schwarzstorch reagiert sehr empfindlich auf Störungen am Horst. Besucherlenkung, Wegekonzepte und die zeitliche Abstimmung forstlicher Arbeiten außerhalb der Brutzeit sichern den Bruterfolg und ergänzen die flächigen Maßnahmen.

Häufige Fragen

Alles zum Schwarzstorch

Der Schwarzstorch ist streng geschützt und als Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie besonders bedeutsam. Für seine Brutplätze und deren Umfeld gelten die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG. Weil die Reviere große, störungsarme Waldgebiete umfassen, ist die Art bei Eingriffen in Wald, Gewässer und bei der Windenergie frühzeitig zu prüfen.
CEF-Maßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG müssen vor dem Eingriff wirksam sein und die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang erhalten. FCS-Maßnahmen kommen im Ausnahmeverfahren nach § 45 Abs. 7 BNatSchG hinzu und sichern populationsbezogen den günstigen Erhaltungszustand der Art.
Konkrete Abstände richten sich nach den einschlägigen Fachkonventionen und der Einzelfallprüfung. Üblich sind feste Nestschutzzonen von mehreren hundert Metern um den Horst sowie deutlich größere Prüfbereiche, etwa bei der Planung von Windenergieanlagen. Eine pauschale Zahl ersetzt nicht die artenschutzrechtliche Bewertung des konkreten Vorhabens.
CEF-Maßnahmen müssen ihre Funktion bereits zum Zeitpunkt des Eingriffs erfüllen, damit dem Schwarzstorch durchgehend geeignete Brut- und Nahrungshabitate zur Verfügung stehen. Horstschutz und Habitatsicherung sind dauerhaft angelegt. greeNature plant Vorlauf, Umsetzung und Monitoring so, dass die Funktionserhaltung nachweisbar gesichert ist.
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