Wiesenbrüter
CEF
FCS

Artenschutz für den Kiebitz

Vanellus vanellus

Der Kiebitz gehört zu den Wiesenbrütern, deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten nach § 44 BNatSchG geschützt sind. Berührt ein Bauvorhaben seine Brutflächen in Äckern oder Feuchtwiesen, planen und realisieren wir die passenden CEF-Maßnahmen, damit die ökologische Funktion der Lebensstätte erhalten bleibt.

Kiebitz (Vanellus vanellus), Wiesenbrüter
Steckbrief

Der Kiebitz im Überblick

  • Lebensraum: Offene, baumarme Landschaften, ursprünglich Feuchtwiesen, heute überwiegend Äcker und extensiv genutztes Grünland mit kurzer Vegetation und Feuchtstellen
  • Gefährdung: Rote Liste Deutschland und Bayern: stark gefährdet (Kategorie 2), Vogel des Jahres 2024
  • Schutzstatus: Besonders geschützt nach § 44 BNatSchG als europäische Vogelart
  • Verbreitung in Bayern: Flussniederungen von Donau, Isar und Altmühl sowie Beckenlandschaften wie Aischgrund, Donauried und Isar-Inn-Schotterplatten
  • Typische Maßnahme: Blänken und Flutmulden, Grünlandextensivierung, Gelegeschutz (CEF)
§ 44 BNatSchG (besonders geschützt)Europäische Vogelart (VS-RL 2009/147/EG)Rote Liste Deutschland: stark gefährdet (Kat. 2)Rote Liste Bayern: stark gefährdetVogel des Jahres 2024
Maßnahmen

Typische Schutzmaßnahmen für den Kiebitz

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Blänken und Flutmulden anlegen

Flache, nur zeitweise wasserführende Senken in Wiesen und Äckern schaffen kurzrasige, feuchte Brut- und Nahrungsflächen. Sie zählen zu den bevorzugten Habitatstrukturen des Kiebitzes und bilden den Kern vieler CEF-Konzepte.

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Grünland extensivieren

Die Umwandlung von Intensivgrünland oder Acker in extensiv genutztes, spät gemähtes Feuchtgrünland mit angepassten Mahdterminen und geringer Düngung schafft dauerhaft geeignete Brutflächen und sichert die Nahrungsgrundlage.

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Feuchtwiesen wiedervernässen

Durch Anhebung des Grundwasserstands und Rückbau von Drainagen entstehen offene, feuchte Wiesenlandschaften. Das verbessert das Nahrungsangebot aus Bodeninsekten und stabilisiert die Brutbestände.

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Gelegeschutz und Brutplatzmanagement

Markierung und Aussparung von Gelegen, Anlage extensiv genutzter Kiebitzinseln, angepasste Bewirtschaftungstermine und Prädatorenschutz (etwa Elektrozaun) sichern den Bruterfolg auf den Maßnahmenflächen.

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Rohboden und offene Landschaft schaffen

Entfernung von Gehölzen und Anlage kurzrasiger, vegetationsarmer Rohbodenbereiche entsprechen dem Bedürfnis des Kiebitzes nach weiter Übersicht und mindern zugleich Ansitzwarten für Beutegreifer.

Häufige Fragen

Alles zum Kiebitz

Als besonders geschützte, europäische Vogelart unterliegt der Kiebitz den Zugriffsverboten des § 44 BNatSchG. Seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind geschützt, auch auf Ackerflächen. Berührt ein Vorhaben seine Brutplätze, ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich, aus der sich häufig CEF-Maßnahmen ableiten.
Eine CEF-Maßnahme (vorgezogene Ausgleichsmaßnahme nach § 44 Abs. 5 BNatSchG) schafft rechtzeitig vor dem Eingriff neue, gleichwertige Bruthabitate, etwa Blänken und extensives Feuchtgrünland. So bleibt die ökologische Funktion der Lebensstätte durchgehend erhalten und der Verbotstatbestand wird vermieden. Wegen der Ortstreue der Art ist ein zeitlicher Vorlauf einzuplanen.
Lässt sich der Verbotstatbestand nicht durch CEF-Maßnahmen vermeiden, kann eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG nötig werden. Dann sichern FCS-Maßnahmen (Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustands) den Fortbestand der lokalen Population. Wir prüfen im Einzelfall, welcher Weg für Ihr Vorhaben tragfähig ist.
Der Kiebitz ist außerhalb der Alpen lückig verbreitet. Schwerpunkte liegen in den großen Flussniederungen von Donau, Isar und Altmühl sowie in Beckenlandschaften wie dem Aischgrund, dem Donauried und den Isar-Inn-Schotterplatten. Verbreitungslücken bestehen in den bewaldeten Mittelgebirgen und auf der Frankenalb.
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