Artenschutz für den Kammmolch
Triturus cristatus
Der Kammmolch ist als Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie streng geschützt. Bei Eingriffen in seine Laichgewässer und Landlebensräume greifen die Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG. greeNature plant und realisiert die passenden CEF- und FCS-Maßnahmen nach BayKompV, von der Neuanlage fischfreier Gewässer über die Entwicklung des Landlebensraums bis zur langfristigen Pflege.

Der Kammmolch im Überblick
- Lebensraum: Fischfreie, besonnte und pflanzenreiche Stillgewässer als Laichgewässer, dazu ein strukturreicher Landlebensraum mit Verstecken (Totholz, Steinhaufen, Wurzelbereiche) im Gewässerumfeld.
- Rote Liste: In Bayern stark gefährdet (Kategorie 2), in Deutschland gefährdet (Kategorie 3, Stand 2020).
- Schutzstatus: Streng geschützt, Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie, Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG.
- Erhaltungszustand: In der kontinentalen Region ungünstig-unzureichend, in der alpinen Region ungünstig-schlecht.
- Typische Maßnahme: Neuanlage fischfreier Laichgewässer mit angebundenem Landlebensraum und frostsicheren Winterquartieren als vorgezogene CEF-Maßnahme.
Typische Schutzmaßnahmen für den Kammmolch
Laichgewässer anlegen
Neuanlage besonnter, fischfreier und pflanzenreicher Stillgewässer, häufig als Gewässerkomplex aus mehreren Kleingewässern. Als CEF-Maßnahme müssen die Gewässer im räumlichen Zusammenhang und vor dem Eingriff funktionsfähig sein.
Landlebensraum entwickeln
Aufwertung des Gewässerumfelds durch Extensivgrünland, Säume, Gewässerrandstreifen, Feldgehölze und Hecken. Diese Strukturen dienen als Sommerlebensraum und als Wanderkorridor zwischen Wasser und Winterquartier.
Winterquartiere schaffen
Anlage frostsicherer Verstecke aus Totholzhaufen, Lesesteinhaufen und Wurzelstubben in Gewässernähe. Winterquartiere wirken nur in Kombination mit Laichgewässer und Landlebensraum und werden deshalb gemeinsam geplant.
Gewässer fischfrei halten
Verzicht auf Fischbesatz und, wo nötig, Entnahme vorhandener Fische. Fischbesatz gilt als größte Gefährdung der Larven, weshalb die dauerhafte Fischfreiheit ein zentrales Ziel der Maßnahme ist.
Schutz und Umsetzung im Bauablauf
Amphibienschutzzäune, Vergrämung und fachgerechter Fang mit Umsetzung in vorbereitete Ersatzhabitate. Wegen des kleinen Aktionsradius der Art ist eine sorgfältige bauzeitliche Betreuung erforderlich.
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