Fledermaus
CEF
FCS

Artenschutz für den Fledermäuse

Chiroptera (Auswahl heimischer Arten)

Alle in Bayern heimischen Fledermausarten sind streng geschützt und über Anhang IV der FFH-Richtlinie europarechtlich gesichert. Bei Eingriffen in Quartiere, Flugrouten und Jagdlebensräume plant und realisiert greeNature die passenden CEF- und FCS-Maßnahmen nach BayKompV, von Ersatzquartieren über Habitatbäume bis zur Sicherung von Winterquartieren.

Lebensraum Fledermäuse: Wochenstuben in Dachböden, Baumhöhlen und Spaltenquartieren, Winterquartiere in Höhlen, Stollen und Kellern, Jagd über Wäldern, Gewässern und Hecken
Steckbrief

Der Fledermäuse im Überblick

  • Lebensraum: Wochenstuben in Dachböden, Baumhöhlen und Spaltenquartieren, Winterquartiere in Höhlen, Stollen und Kellern, Jagd über Wäldern, Gewässern und Hecken
  • Gefährdung: je nach Art gefährdet bis vom Aussterben bedroht (Rote Liste Bayern), Bestände mehrerer Arten rückläufig
  • Schutzstatus: alle Arten streng geschützt, Anhang IV FFH-RL, mehrere Arten zusätzlich Anhang II
  • Aktivität: dämmerungs- und nachtaktiv, Winterschlaf etwa von Oktober bis März
  • Typische Maßnahme: Ersatzquartiere, Habitatbaumsicherung, Erhalt von Leitstrukturen und Winterquartieren
Anhang IV FFH-RLAnhang II FFH-RL (Teilarten)§ 44 BNatSchGstreng geschütztRote Liste Bayern
Maßnahmen

Typische Schutzmaßnahmen für den Fledermäuse

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Ersatzquartiere und Fledermauskästen

Vor dem Verlust eines Quartiers bieten wir funktionsgleiche Ersatzquartiere in ausreichender Zahl an, etwa Fledermauskästen an Bäumen und Fassaden oder dauerhaft eingebaute Quartiere an Neubauten. Als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF) nach § 44 BNatSchG ersetzen sie Wochenstuben sowie Sommer- und Zwischenquartiere, bevor der Eingriff erfolgt.

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Habitatbäume dauerhaft sichern

Alte Bäume mit Höhlen, Spalten und abstehender Rinde sind essenzielle Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Wir nehmen Habitatbaumgruppen dauerhaft aus der Nutzung, entwickeln Alt- und Totholzbestände und lassen so über die Jahre neue natürliche Baumquartiere entstehen.

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Winterquartiere sichern

Höhlen, Stollen, Keller und Bunker sind frostfreie Überwinterungsplätze. Wir sichern Zugänge mit fledermausgerechten Einflugöffnungen, verbessern das Innenklima und legen bei Bedarf neue Winterquartiere an, abgestimmt auf die störungsempfindliche Winterschlafzeit von Oktober bis März.

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Leitstrukturen und Lichtschutz

Fledermäuse orientieren sich beim Flug an linearen Strukturen. Wir erhalten und ergänzen Hecken, Baumreihen und Ufergehölze als Flugkorridore, mindern die Zerschneidung von Flugrouten durch Querungshilfen und reduzieren künstliches Licht an Quartieren und Leitlinien.

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Jagdhabitate aufwerten

Ein insektenreiches Nahrungsangebot sichert die Population. Über extensiv genutztes Grünland, Streuobstbestände, Gewässerrandstreifen und strukturreiche Waldränder werten wir Jagdgebiete auf. Solche Maßnahmen kommen auch als populationsstützende FCS-Maßnahme im Ausnahmeverfahren nach § 45 BNatSchG in Betracht.

Häufige Fragen

Alles zum Fledermäuse

Ja. Alle in Bayern heimischen Fledermausarten, rund 25 an der Zahl, sind streng geschützt und über Anhang IV der FFH-Richtlinie europarechtlich gesichert. Mehrere Arten wie Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus stehen zusätzlich in Anhang II. Die Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG (Tötung, erhebliche Störung, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) gelten unabhängig davon, ob das Vorhaben in einem FFH-Gebiet liegt.
Immer dann, wenn ein Vorhaben Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beseitigt oder beeinträchtigt, etwa bei der Fällung von Quartierbäumen oder bei Abriss und Sanierung von Gebäuden mit Wochenstube. Eine CEF-Maßnahme stellt die ökologische Funktion der betroffenen Quartiere im räumlichen Zusammenhang durchgehend sicher. Sie muss vor dem Eingriff wirksam sein, weshalb Ersatzquartiere mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf bereitgestellt und in ihrer Annahme kontrolliert werden.
CEF-Maßnahmen erhalten die ökologische Funktion einer konkret betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte nach § 44 Abs. 5 BNatSchG und vermeiden so den Verbotstatbestand. FCS-Maßnahmen sind populationsstützende Maßnahmen im Ausnahmeverfahren nach § 45 Abs. 7 BNatSchG. Sie sichern den günstigen Erhaltungszustand der Population, wenn ein Vorhaben trotz Verbotslage zugelassen werden soll. Welcher Weg greift, hängt von der betroffenen Art und der konkreten Eingriffssituation ab.
Zu unterscheiden sind Wochenstuben, in denen die Weibchen ihre Jungen aufziehen, Sommer- und Zwischenquartiere sowie frostfreie Winterquartiere in Höhlen, Stollen und Kellern. Baumbewohnende Arten wechseln ihre Quartiere häufig. Deshalb gelten geeignete Baumhöhlen und Spalten auch dann als essenzielle Quartiere, wenn bei einer Kartierung gerade kein Tier angetroffen wird. Eine frühzeitige Quartiererfassung ist die Grundlage jeder tragfähigen Artenschutzplanung.
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