Fließgewässerart
CEF
FCS

Artenschutz für den Eisvogel

Alcedo atthis

Der Eisvogel ist als streng geschützte Art eng an naturnahe Gewässer mit Steilufern und klarem Wasser gebunden. Bei Eingriffen an Fließgewässern (etwa Brücken-, Ufer- oder Gewässerausbau) plant und realisiert greeNature solutions die passenden CEF- und FCS-Maßnahmen, von der funktionsfähigen Brutwand über die Renaturierung von Uferabschnitten bis zur vollständigen Behördenabstimmung nach BayKompV.

Eisvogel (Alcedo atthis), Fließgewässerart
Steckbrief

Der Eisvogel im Überblick

  • Lebensraum: Naturnahe, klare Fließ- und Stillgewässer mit Kleinfischbestand, Steilufern und Ansitzwarten
  • Rote Liste: in Bayern gefährdet (RL 3), in Deutschland ungefährdet
  • Bestand Bayern: etwa 1.600 bis 2.200 Brutpaare, Trend stabil
  • Schutzstatus: streng geschützt nach § 44 BNatSchG, Anhang I EU-Vogelschutzrichtlinie
  • Typische Maßnahme: Anlage von Steilwänden und Brutröhren, Renaturierung von Uferabschnitten
§ 44 BNatSchGAnhang I VS-RLRote Liste Bayern
Maßnahmen

Typische Schutzmaßnahmen für den Eisvogel

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Steilwände und Brutröhren anlegen

Anlage naturnaher Steilwände an Prallhängen oder Errichtung künstlicher Brutwände mit vorgeformten Brutröhren. Die Wände liegen ausreichend hoch über dem Mittelwasser, bestehen aus grabbarem, lehmig-sandigem Substrat und werden dauerhaft frei von störendem Bewuchs gehalten.

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Uferverbauung zurückbauen

Rückbau von Uferbefestigungen und Zulassen eigendynamischer Erosion, damit natürliche Abbruchkanten und Steilufer neu entstehen können. So werden geeignete Bruthabitate im Gewässerverlauf langfristig gesichert.

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Nahrungshabitat aufwerten

Entwicklung klarer, kleinfischreicher Gewässerabschnitte durch Verbesserung von Gewässerstruktur und Wasserqualität. Ein ausreichendes Nahrungsangebot ist Voraussetzung dafür, dass die neu geschaffenen Bruthabitate ihre Funktion erfüllen.

🌿

Ufergehölze und Ansitzwarten

Pflanzung und Erhalt standortgerechter Ufergehölze sowie überhängender Äste als Deckung und Jagdansitz. Bei Bedarf ergänzen fest verankerte Sitzstangen das Angebot an Ansitzwarten am Gewässer.

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Bauzeiten und Brutplatzschutz

Abstimmung der Bauzeiten auf die Brutperiode von etwa März bis September, um Störungen an besetzten Steilwänden zu vermeiden. CEF-Maßnahmen werden so terminiert, dass sie vor dem Eingriff funktionsfähig sind und die kontinuierliche ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätte gewahrt bleibt.

Häufige Fragen

Alles zum Eisvogel

Der Eisvogel ist streng geschützt nach § 44 BNatSchG und in Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt. Eingriffe an Gewässern, etwa Brückenbau, Uferbefestigung oder Gewässerausbau, können die Zugriffsverbote des § 44 auslösen, wenn Steilwände als Fortpflanzungsstätten betroffen sind.
CEF-Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) sind erforderlich, wenn durch den Eingriff Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wie Steilwände und Brutröhren verloren gehen. Sie müssen bereits vor dem Eingriff funktionsfähig sein, damit die kontinuierliche ökologische Funktion der betroffenen Brutplätze gewahrt bleibt.
CEF-Maßnahmen sichern die Funktion konkret betroffener Brutplätze und verhindern so den Eintritt eines Verbotstatbestands. FCS-Maßnahmen dienen der Sicherung des günstigen Erhaltungszustands der Population und werden relevant, wenn eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG in Anspruch genommen wird, insbesondere bei Vorkommen in Vogelschutzgebieten.
Arbeiten an Steilufern sollten außerhalb der Brutzeit von etwa März bis September erfolgen. Der Eisvogel zieht in dieser Zeit häufig mehrere Jahresbruten groß, sodass Steilwände über den gesamten Zeitraum besetzt sein können. Die konkrete Bauzeitenregelung wird mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt.
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