Amphibie
CEF
FCS

Artenschutz für den Amphibien

Amphibia (Auswahl heimischer Arten)

Amphibien zählen zu den am stärksten gefährdeten Artengruppen Bayerns und lösen bei Bauvorhaben regelmäßig artenschutzrechtlichen Handlungsbedarf aus. greeNature plant und realisiert BayKompV-konforme CEF- und FCS-Maßnahmen, von der Anlage der Laichgewässer über den Biotopverbund bis zur langfristigen Pflege und Erfolgskontrolle.

Lebensraum Amphibien: Tümpel, Weiher und Kleingewässer als Laichgewässer, dazu Feuchtwiesen, Auen, Abbaustellen und Wälder als Landlebensraum und Winterquartier
Steckbrief

Der Amphibien im Überblick

  • Lebensraum: Tümpel, Weiher und Kleingewässer als Laichgewässer, dazu Feuchtwiesen, Auen, Abbaustellen und Wälder als Landlebensraum und Winterquartier
  • Gefährdung: Rote Liste Bayern (Stand 2019), mehr als die Hälfte der heimischen Arten gefährdet, mehrere Arten vom Aussterben bedroht (u.a. Knoblauchkröte, Moorfrosch, Kreuzkröte)
  • Schutzstatus: streng geschützt nach § 7 BNatSchG, Anhang IV FFH-RL, Gelbbauchunke und Kammmolch zusätzlich Anhang II FFH-RL
  • Hauptgefährdung: Verlust und Verinselung der Laichgewässer, Entwässerung, Verlandung sowie Wanderverluste an Straßen
  • Typische Maßnahme: Anlage besonnter Ersatzlaichgewässer im räumlichen Zusammenhang, vorgezogen als CEF-Maßnahme
§ 44 BNatSchGstreng geschützt (Anhang IV FFH-RL)Anhang II FFH-RL (Gelbbauchunke, Kammmolch)besonders geschützt (§ 7 BNatSchG)Rote Liste Bayern
Maßnahmen

Typische Schutzmaßnahmen für den Amphibien

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Ersatzlaichgewässer anlegen

Neuanlage besonnter, flacher und fischfreier Kleingewässer im räumlichen Zusammenhang zum Eingriff. Pionierarten wie Gelbbauchunke und Kreuzkröte bevorzugen vegetationsarme, zeitweise trockenfallende Tümpel, Laubfrosch und Kammmolch dauerhaftere Gewässer mit Flachwasserzonen. Klassische CEF-Maßnahme nach § 44 Abs. 5 BNatSchG.

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Landhabitate und Winterquartiere

Herstellung von Versteck- und Überwinterungsstrukturen wie Lesesteinhaufen, Totholz und Wurzelstubben im Umfeld der Gewässer. So bleibt der Ganzjahreslebensraum aus Sommerhabitat und frostsicherem Winterquartier erhalten.

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Biotopverbund und Vernetzung

Verbindung von Laichgewässern, Sommerlebensräumen und Winterquartieren durch Trittsteinbiotope und Leitstrukturen. Der Verbund wirkt der Verinselung der Bestände entgegen und stärkt den Austausch zwischen Teilpopulationen.

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Amphibienleiteinrichtungen

Dauerhafte Leit- und Sperreinrichtungen mit Durchlässen (Amphibientunnel) an Verkehrswegen sowie bauzeitliche Schutzzäune. Sie vermeiden Wanderverluste dort, wo Straßen die Wanderrouten zwischen Quartier und Laichgewässer zerschneiden.

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Pflege und Offenhaltung

Entbuschung, Entlandung und extensive Beweidung erhalten die besonnten Pionierstadien der Gewässer und verhindern Verlandung und Beschattung. Diese dauerhafte Pflege sichert den günstigen Erhaltungszustand und trägt FCS-Maßnahmen.

Häufige Fragen

Alles zum Amphibien

Planungsrelevant sind vor allem die streng geschützten Anhang-IV-Arten der FFH-Richtlinie, etwa Gelbbauchunke, Kammmolch, Laubfrosch, Kreuzkröte, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Springfrosch und Moorfrosch. Gelbbauchunke und Kammmolch stehen zusätzlich in Anhang II. Die konkrete Betroffenheit klärt die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) im Einzelfall.
CEF-Maßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG greifen, wenn durch ein Vorhaben Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wie Laichgewässer oder Landlebensräume betroffen sind und deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleiben muss. Sie werden vorgezogen umgesetzt und müssen zum Zeitpunkt des Eingriffs bereits funktionsfähig sein.
CEF-Maßnahmen sichern die ökologische Funktion einer konkret betroffenen Lebensstätte und wirken vorgezogen (§ 44 Abs. 5 BNatSchG). FCS-Maßnahmen kommen im Rahmen einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG zum Tragen und dienen der Wahrung des günstigen Erhaltungszustands der Population. Bei Amphibien werden dafür meist neue Laichgewässerkomplexe angelegt und gepflegt.
Neu angelegte Tümpel und Kleingewässer werden von vielen Pionierarten rasch besiedelt, weshalb Amphibien gut für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen geeignet sind. Die zeitliche Eignung ist bei kurzer Entwicklungsdauer am besten. Wir planen Anlage, Vernetzung und Erfolgskontrolle so, dass die ökologische Funktion zum benötigten Zeitpunkt nachweisbar erfüllt ist.
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