Artenschutz für den Amphibien
Amphibia (Auswahl heimischer Arten)
Amphibien zählen zu den am stärksten gefährdeten Artengruppen Bayerns und lösen bei Bauvorhaben regelmäßig artenschutzrechtlichen Handlungsbedarf aus. greeNature plant und realisiert BayKompV-konforme CEF- und FCS-Maßnahmen, von der Anlage der Laichgewässer über den Biotopverbund bis zur langfristigen Pflege und Erfolgskontrolle.

Der Amphibien im Überblick
- Lebensraum: Tümpel, Weiher und Kleingewässer als Laichgewässer, dazu Feuchtwiesen, Auen, Abbaustellen und Wälder als Landlebensraum und Winterquartier
- Gefährdung: Rote Liste Bayern (Stand 2019), mehr als die Hälfte der heimischen Arten gefährdet, mehrere Arten vom Aussterben bedroht (u.a. Knoblauchkröte, Moorfrosch, Kreuzkröte)
- Schutzstatus: streng geschützt nach § 7 BNatSchG, Anhang IV FFH-RL, Gelbbauchunke und Kammmolch zusätzlich Anhang II FFH-RL
- Hauptgefährdung: Verlust und Verinselung der Laichgewässer, Entwässerung, Verlandung sowie Wanderverluste an Straßen
- Typische Maßnahme: Anlage besonnter Ersatzlaichgewässer im räumlichen Zusammenhang, vorgezogen als CEF-Maßnahme
Typische Schutzmaßnahmen für den Amphibien
Ersatzlaichgewässer anlegen
Neuanlage besonnter, flacher und fischfreier Kleingewässer im räumlichen Zusammenhang zum Eingriff. Pionierarten wie Gelbbauchunke und Kreuzkröte bevorzugen vegetationsarme, zeitweise trockenfallende Tümpel, Laubfrosch und Kammmolch dauerhaftere Gewässer mit Flachwasserzonen. Klassische CEF-Maßnahme nach § 44 Abs. 5 BNatSchG.
Landhabitate und Winterquartiere
Herstellung von Versteck- und Überwinterungsstrukturen wie Lesesteinhaufen, Totholz und Wurzelstubben im Umfeld der Gewässer. So bleibt der Ganzjahreslebensraum aus Sommerhabitat und frostsicherem Winterquartier erhalten.
Biotopverbund und Vernetzung
Verbindung von Laichgewässern, Sommerlebensräumen und Winterquartieren durch Trittsteinbiotope und Leitstrukturen. Der Verbund wirkt der Verinselung der Bestände entgegen und stärkt den Austausch zwischen Teilpopulationen.
Amphibienleiteinrichtungen
Dauerhafte Leit- und Sperreinrichtungen mit Durchlässen (Amphibientunnel) an Verkehrswegen sowie bauzeitliche Schutzzäune. Sie vermeiden Wanderverluste dort, wo Straßen die Wanderrouten zwischen Quartier und Laichgewässer zerschneiden.
Pflege und Offenhaltung
Entbuschung, Entlandung und extensive Beweidung erhalten die besonnten Pionierstadien der Gewässer und verhindern Verlandung und Beschattung. Diese dauerhafte Pflege sichert den günstigen Erhaltungszustand und trägt FCS-Maßnahmen.
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