Artenschutz: geschützte Arten
Geschützte Arten und ihre artenschutzrechtlichen Maßnahmen (CEF und FCS) nach § 44 BNatSchG. greeNature plant und realisiert Artenschutz für Ihr Vorhaben.
Bei Eingriffen sind der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG und die betroffenen Arten gesondert zu prüfen. Wählen Sie eine Art, um Lebensraum, Gefährdung und typische CEF- oder FCS-Maßnahmen kennenzulernen.
Amphibien
Amphibienschutz bei Bauvorhaben: Ersatzlaichgewässer, Biotopverbund und Leiteinrichtungen.
Eisvogel
Der Eisvogel (Alcedo atthis) ist streng geschützt nach § 44 BNatSchG. greeNature plant CEF- und FCS-Maßnahmen für Eingriffe an Gewässern in Bayern, BayKompV-konform.
Feldlerche
Steckbrief der Feldlerche (Alauda arvensis): Lebensraum, Schutzstatus nach § 44 BNatSchG sowie konkrete CEF- und FCS-Maßnahmen für die Kompensation in Bayern.
Fledermäuse
Fledermäuse sind streng geschützt (Anhang IV FFH-RL, § 44 BNatSchG). greeNature realisiert CEF- und FCS-Maßnahmen nach BayKompV.
Haselmaus
Die Haselmaus ist streng geschützt (Anhang IV FFH-RL, § 44 BNatSchG). greeNature plant und realisiert CEF- und FCS-Maßnahmen für Ihr Bauvorhaben in Bayern.
Kammmolch
Der Kammmolch (Triturus cristatus) ist eine streng geschützte FFH-Art der Anhänge II und IV.
Kiebitz
Kiebitz (Vanellus vanellus) im Artenschutz: Schutzstatus § 44 BNatSchG, Lebensraum und CEF-Maßnahmen für Bauvorhaben in Bayern. Von greeNature geplant.
Schwarzstorch
Der Schwarzstorch ist streng geschützt und eine Anhang-I-Art der EU-Vogelschutzrichtlinie. greeNature plant CEF- und FCS-Maßnahmen wie Horstschutz.
Wildkatze
Artenschutz für die Wildkatze (Felis silvestris): Grünbrücken, Waldkorridore und der Erhalt von Ruhe- und Wurfplätzen. CEF- und FCS-Maßnahmen nach BNatSchG.
Zauneidechse
Zauneidechse (Lacerta agilis), streng geschützt nach Anhang IV FFH-RL. greeNature plant CEF- und FCS-Maßnahmen.