FCS-Maßnahmen bei Windenergie
FCS-Maßnahmen sichern den günstigen Erhaltungszustand geschützter Arten bei Windkraftprojekten. Was sie von CEF-Maßnahmen unterscheidet und wie sie umgesetzt werden.
Warum Windenergie besondere Anforderungen stellt
Windkraftanlagen können Konflikte mit dem besonderen Artenschutz nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes auslösen, vor allem durch das Kollisionsrisiko für Groß- und Greifvögel sowie Fledermäuse. Lässt sich das Tötungs- und Verletzungsverbot nicht durch Vermeidung ausschließen, kommt eine Ausnahme nach § 45 BNatSchG in Betracht. Sie ist an Bedingungen geknüpft, zu denen Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustands gehören.
Was FCS-Maßnahmen leisten
FCS-Maßnahmen setzen auf der Ebene der lokalen Population an. Ziel ist, den Erhaltungszustand der betroffenen Art zu wahren oder zu verbessern, sodass das Vorhaben ihn nicht verschlechtert. Anders als eine vorgezogene CEF-Maßnahme, die eine konkrete Lebensstätte funktional ersetzt, wirkt eine FCS-Maßnahme auf den Bestand insgesamt und darf über einen gewissen Zeitraum entwickelt werden.
Typische Maßnahmen
Für Rotmilan und andere Greifvögel eignet sich die gezielte Anlage attraktiver Nahrungsflächen in sicherer Entfernung zu den Anlagen, etwa extensiv gemähte Grünländer mit gutem Beuteangebot, die das Tier von den Rotoren weglenken. Für Fledermäuse kommen die Aufwertung und Sicherung von Quartierlebensräumen sowie die Entwicklung insektenreicher Jagdhabitate infrage. Ergänzend werden bei Windkraft häufig Abschaltzeiten als Vermeidungsmaßnahme festgelegt, die den artenschutzrechtlichen Konflikt zusätzlich entschärfen.
Verhältnis zur Eingriffsregelung
Der besondere Artenschutz nach den §§ 44 und 45 BNatSchG ist von der allgemeinen Eingriffsregelung zu unterscheiden. Ein Windprojekt kann sowohl Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft als auch artenschutzrechtliche Maßnahmen erfordern. Beide Ebenen sind getrennt zu prüfen und auf das jeweilige Vorhaben abzustimmen.
So unterstützt greeNature
greeNature konzipiert und realisiert artenschutzrechtliche Maßnahmen für Windenergievorhaben, von der fachlichen Herleitung über die Flächensicherung bis zur Umsetzung, Pflege und dem begleitenden Monitoring. Wir stimmen die Maßnahmen mit den zuständigen Naturschutzbehörden ab und dokumentieren ihre Wirksamkeit.
Gut zu wissen
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