Ersatzaufforstung: Pflicht, Ablauf und Baumarten
Ersatzaufforstung bei Waldumwandlung: rechtliche Pflicht nach Waldgesetz, Ablauf der Genehmigung und geeignete standortgerechte Baumarten.
Wann eine Ersatzaufforstung nötig wird
Wald genießt in Deutschland besonderen Schutz. Wer Waldflächen roden und in eine andere Nutzung umwandeln will, benötigt eine Umwandlungsgenehmigung nach dem Bundeswaldgesetz und dem jeweiligen Landeswaldgesetz. Die Behörde wägt die Belange ab und verlangt für den Verlust der Waldfunktionen einen Ausgleich, meist in Form einer Ersatzaufforstung an anderer Stelle.
Der Ablauf
- Umwandlung beantragen. Der Antrag beschreibt Umfang und Zweck der Waldumwandlung.
- Ausgleich festlegen. Die Forstbehörde bestimmt den Umfang der Ersatzaufforstung, häufig flächengleich, in sensiblen Lagen auch mit einem höheren Faktor.
- Ersatzfläche sichern. Eine geeignete, dauerhaft für Wald verfügbare Fläche wird gesichert.
- Aufforsten und pflegen. Die Neubegründung erfolgt mit standortgerechten Arten, gefolgt von Pflege und Nachbesserung in den ersten Jahren.
Die richtige Baumartenwahl
Im Mittelpunkt steht die standortgerechte und möglichst heimische Baumartenwahl, denn nur ein zum Standort passender Bestand ist stabil und dauerhaft. Auf frischen bis mäßig trockenen Standorten bewähren sich Stiel- und Traubeneiche, Hainbuche, Rotbuche, Winterlinde und Bergahorn. In feuchten Niederungen und Auen eignen sich Schwarzerle und Esche. Angesichts des Klimawandels sind gemischte, strukturreiche Bestände mit mehreren Arten das Ziel, weil sie Trockenheit, Sturm und Schädlinge besser abpuffern als Reinbestände.
Waldrecht und Naturschutzrecht trennen
Die forstrechtliche Ersatzaufforstung gleicht den Verlust der Waldfläche aus. Davon zu unterscheiden ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, die den Eingriff in Natur und Landschaft bilanziert. Eine Aufforstung kann grundsätzlich auch als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme anerkannt werden und dann Ökopunkte erzeugen. Wichtig ist, beide Ebenen sauber zu bilanzieren und eine Maßnahme nicht doppelt anzurechnen.
So unterstützt greeNature
greeNature sichert geeignete Aufforstungsflächen, plant standortgerechte Mischbestände, stimmt die Maßnahme mit Forst- und Naturschutzbehörden ab und übernimmt Begründung, Pflege und Dokumentation. So erfüllen Vorhabenträger ihre Ersatzaufforstungspflicht rechtssicher und ohne eigenen Aufwand.
Gut zu wissen
Ersatzaufforstung geplant?
Wir sichern geeignete Flächen und setzen standortgerechte Aufforstungen für Sie um.