Abendstimmung über einer Ausgleichsfläche im Inntal
Full-Service seit 2012

Ökopunkte, Ausgleichsflächen und Artenschutz Bundesweit aus einer Hand.

Wir beschleunigen Ihre Genehmigung. Mit eigenem Flächenportfolio, eigener GIS-Abteilung und über einem Jahrzehnt Erfahrung sichern wir Ökopunkte, realisieren Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen und setzen Ersatzaufforstungen um.

Flächenportfolio
10.000+ ha
Bundesweit, alle Naturräume D01 bis D73
Erfahrung
seit 2012
Bewertung nach BayKompV und BKompV
Bundesländer
16/16
Standorte in Bayern, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen
Im Vertrauen führender Vorhabenträger
DB InfraGO TenneT TSO Amprion OMV Deutschland Open Grid Europe Fraunhofer
INTERGEO 2026 15. bis 17. September, Messe München. Sie finden uns in Halle B6, Stand B6C052. Termin am Stand sichern ›
10.000+ haEigenes Flächenportfolio
ÖkopunkteSofort verfügbar
AusgleichsflächenBundesweit sichern
CEF-Maßnahmen§ 44 BNatSchG
FCS-Maßnahmen§ 45 BNatSchG
ErsatzaufforstungRodungen kompensieren
GIS und DrohnenEigene Abteilung
10.000+ haEigenes Flächenportfolio
ÖkopunkteSofort verfügbar
AusgleichsflächenBundesweit sichern
CEF-Maßnahmen§ 44 BNatSchG
FCS-Maßnahmen§ 45 BNatSchG
ErsatzaufforstungRodungen kompensieren
GIS und DrohnenEigene Abteilung
Unsere Leistungen

Alles aus einer Hand,
von der Fläche bis zur Genehmigung

Full-Service Kompensationsmanagement für Ausgleichspflichtige, Infrastrukturprojekte und Grundstückseigentümer. Bundesweit, seit 2012.

Ausgleichsflächen

Ausgleichsflächen kaufen und sichern, bundesweit aus eigenem Portfolio mit vollständiger Behördenabstimmung und Monitoring.

Ausgleichsflächen kaufen ›

Ökopunkte

Ökopunkte kaufen, sofort verfügbar aus behördlich anerkannten Ökokonten. Alle Naturräume D01 bis D73 abgedeckt.

Ökopunkte kaufen ›

Artenschutz CEF und FCS

Vorgezogene CEF- und FCS-Maßnahmen für Feldlerche, Zauneidechse, Fledermaus und Amphibien, geplant und umgesetzt.

CEF- und FCS-Maßnahmen ›

Ersatzaufforstung

Rodungen kompensieren, von der Genehmigung bis zur Erstaufforstung mit standortgerechten Baumarten, bundesweit.

Ersatzaufforstung planen ›

Projektsteuerung

Ganzheitliche Steuerung für Energie- und Infrastrukturprojekte. Vollständiges Kompensationsmanagement aus einer Hand.

Projektsteuerung für Infrastruktur ›

GIS und Drohnen

Eigene GIS-Abteilung mit 2D- und 3D-Kartierung, Drohnenbefliegung und Echtzeit-Geoportal. Einzigartig in der Branche.

GIS- und Drohnenleistungen ›
Für wen

Ihre Ausgangslage

Bauvorhabenträger

Ökopunkte oder Ausgleichsflächen kaufen?

Sofort verfügbare Kompensationsmaßnahmen für Ihre Baugenehmigung.

Beratung anfragen ›
Grundstückseigentümer

Landwirtschaftliche Flächen bereitstellen

Eigentümer bleiben und nachhaltig profitieren, ohne eigenen Aufwand.

Fläche anbieten ›
Streuobstwiese als Ausgleichsfläche
Für Bauvorhabenträger

Schneller zur Baugenehmigung

greeNature übernimmt das komplette Kompensationsflächenmanagement, rechtssicher, effizient und aus einer Hand.

  • Ökopunkte sofort verfügbar aus anerkannten Ökokonten
  • Eigenes Flächenportfolio in allen deutschen Naturräumen
  • Vollständige Behördenabstimmung inklusive
  • CEF- und FCS-Artenschutzmaßnahmen
  • Ersatzaufforstung bundesweit
Beratung anfragen

Wir entlasten Sie vollständig, von der Flächensuche über die Behördenabstimmung bis zum langfristigen Monitoring.

greeNature solutions, seit 2012

Artenreiche Blumenwiese als Kompensationsfläche
Für Grundstückseigentümer

Flächen anbieten und nachhaltig profitieren

Verwandeln Sie Ihre Flächen in ökologisch wertvolle Ausgleichsflächen, ohne das Eigentum aufzugeben.

  • Erhalt der Eigentumsrechte
  • Attraktive Nutzungsentschädigung
  • Fortgesetzte Bewirtschaftung möglich
  • Kein eigener Kostenaufwand
  • Aktiver Beitrag zu Naturschutz und Artenvielfalt
Fläche anbieten
Warum greeNature

Was kein Konkurrent so leisten kann

Eigenes Portfolio, eigene GIS-Abteilung, eigene Naturschutzfachleute. Kein Marktplatz, kein Vermittler.

Eigenes Portfolio

Über 10.000 ha eigene Flächen bundesweit. Echte Verfügbarkeit statt Vermittlung.

Eigene GIS-Abteilung

Präzise Flächenanalyse, Drohnenbefliegung und Echtzeit-Geoportal auf ESRI-Basis.

Full-Service seit 2012

Von der Fläche bis zum Monitoring, alles aus einer Hand nach BayKompV und BKompV.

Sofort verfügbar

Ökopunkte auf Vorrat aus fertiggestellten Pools für Kompensation ohne Wartezeit.

So funktioniert es

Ihr Weg zur Kompensation

01

Kontakt und Analyse

Bedarf analysieren, Naturraum ermitteln, Potenzial prüfen.

02

Planung

Maßnahmenplanung, Flächenzuordnung und Behördenkoordination.

03

Umsetzung

Fachgerechte Durchführung aller Kompensationsmaßnahmen.

04

Monitoring

Langfristige Erfolgskontrolle und lückenlose Dokumentation.

Unsere Bilanz

Zahlen, die überzeugen

10.000+ ha
Flächenportfolio
14+ Jahre
Erfahrung
16
Bundesländer abgedeckt
3
Standorte in DE
Grundlagen

Kompensation in Deutschland, verständlich erklärt

Kompensationspflicht erfüllen, ohne das Projekt aufzuhalten

Jeder erhebliche Eingriff in Natur und Landschaft löst nach den §§ 13 bis 15 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Kompensationspflicht aus. Betroffen sind Wohn- und Gewerbebau, Verkehrswege, Leitungstrassen, Umspannwerke, Rohrleitungen, Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen, Abbauvorhaben und Rodungen. Der Gesetzgeber verlangt eine klare Reihenfolge: Beeinträchtigungen vermeiden, unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgleichen oder ersetzen, erst danach kommt eine Ersatzzahlung in Betracht.

In der Praxis scheitert diese Pflicht selten an der Fachlichkeit, sondern an der Fläche. Geeignete Grundstücke im richtigen Naturraum sind knapp, Eigentümer müssen gefunden und überzeugt werden, die Maßnahme muss dauerhaft gesichert, umgesetzt, gepflegt und über Jahrzehnte dokumentiert werden. Genau hier setzt greeNature an: Wir bringen die Fläche mit, nicht nur die Planung.

greeNature solutions arbeitet seit 2012 als Full-Service-Dienstleister für Kompensationsflächenmanagement. Wir verfügen über ein eigenes Flächenportfolio von mehr als 10.000 Hektar, betreiben behördlich anerkannte Ökokonten, unterhalten eine eigene GIS- und Drohnenabteilung und sind in allen 16 Bundesländern tätig. Zu unseren Auftraggebern zählen DB InfraGO, TenneT TSO, Amprion, Open Grid Europe, OMV Deutschland und die Fraunhofer-Gesellschaft.

Ökopunkte: Kompensation, die bereits umgesetzt ist

Ökopunkte sind die Verrechnungseinheit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Sie entstehen, wenn eine Fläche vor einem konkreten Eingriff ökologisch aufgewertet und die Aufwertung von der zuständigen Naturschutzbehörde in einem Ökokonto nach § 16 BNatSchG gutgeschrieben wird. Typische Aufwertungsmaßnahmen sind die Renaturierung von Gewässern und Auen, die Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland, die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen, die Wiedervernässung entwässerter Standorte sowie Erstaufforstung und naturnaher Waldumbau.

Der praktische Vorteil für Vorhabenträger liegt im Zeitgewinn. Wer Ökopunkte aus einem fertiggestellten Pool erwirbt, muss keine eigene Fläche suchen, keine Maßnahme vorfinanzieren und keine Entwicklungszeit abwarten. Die Kompensation ist bereits real vorhanden, die Behörde hat sie bewertet und anerkannt. Im Genehmigungsverfahren lässt sich der Kompensationsnachweis dadurch früher und belastbarer führen.

Die Bewertung folgt je nach Bundesland und Zuständigkeit unterschiedlichen Regelwerken. In Bayern gilt die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV), für Vorhaben in Bundeszuständigkeit die Bundeskompensationsverordnung (BKompV), daneben bestehen landesrechtliche Ökokonto- und Kompensationsverordnungen. greeNature rechnet nach beiden Systemen und ordnet Ökopunkte naturraumgerecht zu, von D01 im norddeutschen Küstenraum bis D73 in den Alpen.

Ausgleichsflächen aus eigenem Bestand statt aus dem Markt

Nicht jeder Kompensationsbedarf lässt sich über Ökopunkte decken. Manche Genehmigungen verlangen einen räumlich-funktionalen Bezug zum Eingriffsort, andere fordern bestimmte Biotoptypen oder eine Maßnahme, die auf den Eingriff zugeschnitten ist. Dann braucht es eine konkrete Fläche.

Weil greeNature Flächen selbst hält und laufend neue Flächen akquiriert, sind wir kein Vermittler zwischen Angebot und Nachfrage, sondern Eigentümer und Betreiber. Das verkürzt Abstimmungswege und macht Zusagen belastbar. Wir übernehmen die Zuordnung zum Eingriff, die dingliche oder vertragliche Sicherung, die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, die Herstellung der Maßnahme, die Eintragung in das Kompensationsverzeichnis und die anschließende Pflege.

Für Grundstückseigentümer ist das die andere Seite derselben Medaille. Wer landwirtschaftliche Flächen mit geringer Ertragskraft besitzt, etwa erosionsgefährdete Hanglagen, zu nasse Senken, schmale Restparzellen oder strukturarme Ackerflächen, kann diese als Ausgleichsfläche bereitstellen, ohne das Eigentum aufzugeben. Die Umsetzung, die Pflege und das Monitoring liegen bei uns.

Artenschutz: CEF- und FCS-Maßnahmen

Neben der Eingriffsregelung greift der besondere Artenschutz. Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, Tiere besonders geschützter Arten zu töten, erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu zerstören. Verliert eine Art durch das Vorhaben Lebensstätten, muss die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleiben. Das leisten vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, die sogenannten CEF-Maßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die Maßnahme muss wirksam sein, bevor der Eingriff stattfindet.

Lässt sich ein Verbotstatbestand nicht vermeiden, kommt eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG in Betracht. Sie setzt unter anderem voraus, dass sich der Erhaltungszustand der Populationen nicht verschlechtert. Maßnahmen, die das sicherstellen, heißen FCS-Maßnahmen.

greeNature plant und realisiert beides, unter anderem für Feldlerche, Kiebitz, Uferschnepfe, Rebhuhn, Zauneidechse, Schlingnatter, Haselmaus, Wildkatze, Fledermausarten, Amphibien sowie für Groß- und Greifvögel wie Schwarzstorch, Rotmilan und Wiedehopf. Dazu gehören Lerchenfenster und Blühstreifen, Habitatstrukturen aus Totholz und Lesesteinen, Ersatzquartiere und Winterquartiere, Amphibienleitsysteme, Laichgewässer und Umsiedlungen mit fachlicher Begleitung.

Ersatzaufforstung und Waldrecht

Rodungen lösen eine eigenständige Pflicht aus. Wer Wald in eine andere Nutzungsart umwandelt, muss nach dem jeweiligen Landeswaldgesetz in der Regel flächengleich oder flächenanteilig neuen Wald begründen. Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen den Ländern erheblich, sowohl beim Umrechnungsfaktor als auch bei den zulässigen Baumarten und bei der Frage, ob die Ersatzfläche im selben Wuchsgebiet liegen muss.

greeNature übernimmt die Suche nach geeigneten Aufforstungsflächen, die Abstimmung mit der Forstbehörde, die Pflanzung mit standortgerechten und klimastabilen Baumarten sowie die Kulturpflege und den Schutz vor Wildverbiss bis zur gesicherten Kultur.

GIS, Drohnen und Monitoring

Kompensation endet nicht mit der Herstellung. Maßnahmen müssen über Jahrzehnte gepflegt, kontrolliert und gegenüber der Behörde nachgewiesen werden. greeNature betreibt dafür eine eigene GIS-Abteilung auf ESRI-Basis mit Drohnenbefliegung, 2D- und 3D-Kartierung und einem Geoportal, über das Auftraggeber den Zustand ihrer Flächen einsehen können.

Aus derselben Infrastruktur entstehen Leistungen, die auch unabhängig von der Kompensation nachgefragt werden: Bestandsaufnahmen für Trassen und Anlagen, Vegetationsanalysen, Volumenberechnungen, Orthofotos und Geländemodelle sowie die Pflege und Qualitätssicherung von Geodaten.

Regional verankert, bundesweit verfügbar

Kompensation ist Landesrecht in Bundesbreite. Jedes Bundesland hat eigene Bewertungsverfahren, eigene Ökokontoregelungen und eigene Verwaltungspraxis, und jede untere Naturschutzbehörde legt sie mit eigenen Schwerpunkten aus. Deshalb bilden wir die Regionen konsequent ab: nach Bundesland, nach naturräumlicher Haupteinheit D01 bis D73 und nach Landkreis. Für jedes Gebiet finden Sie die maßgeblichen Rechtsgrundlagen, die typischen Lebensraum- und Artengruppen und die passenden Kompensationsansätze.

Mit Standorten in Bayern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sind wir in Süd-, Mittel- und Norddeutschland mit eigenen Ansprechpartnern präsent. Die Zusammenarbeit beginnt mit einem Gespräch über Ihren konkreten Bedarf, den Eingriffsort und den Zeitplan im Genehmigungsverfahren.

Häufige Fragen

Alles zu Ökopunkten und Ausgleichsflächen

Ökopunkte sind die Verrechnungseinheit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach den §§ 13 bis 15 BNatSchG. Sie entstehen, wenn eine Fläche vor einem konkreten Bauvorhaben ökologisch aufgewertet wird und die zuständige Naturschutzbehörde diese Aufwertung in einem Ökokonto nach § 16 BNatSchG gutschreibt. Wie viele Punkte eine Maßnahme erzeugt, ergibt sich aus dem Bewertungsverfahren des jeweiligen Bundeslandes, in Bayern etwa aus der BayKompV. Wer ein Vorhaben genehmigen lassen will, muss den bilanzierten Kompensationsbedarf nachweisen und kann ihn statt mit einer eigenen Fläche mit Ökopunkten aus einem anerkannten Ökokonto decken. Der Vorteil liegt darin, dass die Maßnahme bereits umgesetzt und behördlich bewertet ist.
Am Anfang steht die Bedarfsanalyse. Wir klären, wie hoch der bilanzierte Kompensationsbedarf ist, in welchem Naturraum und Landkreis der Eingriff liegt und welches Bewertungsverfahren die Genehmigungsbehörde anwendet. Danach ordnen wir Maßnahmen aus unseren fertiggestellten Ökokonten zu, die fachlich und räumlich zum Eingriff passen. Wir stimmen die Zuordnung mit der zuständigen Naturschutzbehörde ab und liefern die Unterlagen, die für den Kompensationsnachweis gebraucht werden. Im letzten Schritt werden die Ökopunkte vom Ökokonto abgebucht und im Kompensationsverzeichnis vermerkt. Sie erhalten eine prüffähige Dokumentation für Ihre Antragsunterlagen.
Einen bundesweit einheitlichen Preis gibt es nicht. Der Wert eines Ökopunkts hängt vom Bewertungsverfahren des Landes, vom Maßnahmentyp, von der Lage im Naturraum, von der Verfügbarkeit im betroffenen Landkreis und vom Umfang des Bedarfs ab. In Regionen mit hohem Flächendruck sind Ökopunkte knapper als in Regionen mit großem Flächenangebot. Wir nennen keine Listenpreise, sondern erstellen ein Angebot auf Basis Ihres konkreten Bedarfs und des konkreten Eingriffsorts. Für eine belastbare Aussage brauchen wir den Kompensationsbedarf in Wertpunkten, den Standort und den Zeitrahmen Ihres Genehmigungsverfahrens.
Ökopunkte sind bereits realisierte und behördlich anerkannte Aufwertungen, die Sie rechnerisch übernehmen. Eine Ausgleichsfläche ist ein konkretes Grundstück, auf dem für Ihr Vorhaben eine Maßnahme hergestellt und dauerhaft gesichert wird. Ökopunkte sind schneller verfügbar und binden keine eigenen Ressourcen. Eine eigene Ausgleichsfläche ist dann nötig, wenn die Genehmigung einen engen räumlich-funktionalen Bezug zum Eingriffsort verlangt, wenn bestimmte Biotoptypen gefordert sind oder wenn artenschutzrechtliche Maßnahmen genau dort wirken müssen, wo die betroffene Art vorkommt. greeNature bietet beide Wege an und empfiehlt im Einzelfall den Weg, der zur Genehmigungslage passt.
CEF steht für continuous ecological functionality. Es handelt sich um vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG, die sicherstellen, dass die ökologische Funktion einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die Maßnahme muss wirksam sein, bevor der Eingriff stattfindet, sonst tritt der Verbotstatbestand ein. FCS steht für favourable conservation status. FCS-Maßnahmen gehören zu einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG und sollen sicherstellen, dass sich der Erhaltungszustand der betroffenen Populationen nicht verschlechtert. greeNature plant und realisiert beides, von der Potenzialanalyse über die Herstellung bis zum Wirksamkeitsmonitoring.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen so lange gesichert werden, wie die Beeinträchtigung durch den Eingriff andauert. Bei dauerhaften Eingriffen wie Gebäuden, Straßen oder Leitungstrassen bedeutet das eine unbefristete Sicherung der Fläche. Die Genehmigungsbehörde legt außerdem Unterhaltungs- und Pflegepflichten fest, die sich über die Entwicklungsphase hinaus erstrecken. Gesichert wird je nach Landesrecht und Behördenpraxis über Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, städtebauliche Verträge oder die Eintragung im Kompensationsverzeichnis. greeNature übernimmt Pflege, Erfolgskontrolle und Dokumentation über die gesamte Laufzeit, sodass die Verpflichtung beim Vorhabenträger nicht liegen bleibt.
Wer Wald rodet und in eine andere Nutzungsart umwandelt, braucht eine Umwandlungsgenehmigung nach dem jeweiligen Landeswaldgesetz. In der Regel wird dabei eine Ersatzaufforstung verlangt, also die Begründung von neuem Wald an anderer Stelle. Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern deutlich, sowohl beim Flächenverhältnis als auch bei den zulässigen Baumarten und bei der Frage, ob die Ersatzfläche im selben Wuchsgebiet liegen muss. Die Ersatzaufforstung tritt neben die naturschutzrechtliche Kompensation, ersetzt sie also nicht automatisch. greeNature übernimmt Flächensuche, Forstbehördenabstimmung, Pflanzung mit standortgerechten Baumarten, Wildschutz und Kulturpflege bis zur gesicherten Kultur.
Geeignet sind vor allem Flächen mit derzeit geringer ökologischer Wertigkeit, weil dort die Aufwertung und damit der Kompensationswert am größten ist. Dazu zählen intensiv genutzte Ackerflächen, intensiv bewirtschaftetes Grünland, strukturarme Nadelholz-Monokulturen, erosionsgefährdete Hanglagen, staunasse oder sehr trockene Standorte mit schwacher Ertragskraft sowie schmale Restparzellen, die sich maschinell schlecht bewirtschaften lassen. Wichtig sind außerdem die Lage im richtigen Naturraum, ein klarer Eigentumsstand und die Möglichkeit, die Maßnahme dauerhaft rechtlich zu sichern. Ob eine konkrete Fläche in Frage kommt, prüfen wir anhand von Flurstück, Gemarkung und Größe.
Eigentümer bleiben Eigentümer. Die Fläche wird nicht verkauft, sondern für die Dauer der Maßnahme vertraglich zur Verfügung gestellt, und dafür wird eine Nutzungsentschädigung gezahlt. Die Kosten für Herstellung, Pflege, Monitoring und Dokumentation trägt greeNature, nicht der Eigentümer. Bei vielen Maßnahmentypen ist eine extensive Bewirtschaftung weiterhin möglich, etwa eine späte Mahd oder eine Beweidung mit reduzierter Besatzdichte. Die Ausgestaltung der Maßnahme wird vorab gemeinsam festgelegt. Flächen mit schwacher Ertragskraft erhalten so eine verlässliche, langfristige Nutzungsperspektive.
greeNature ist in allen 16 Bundesländern tätig und deckt die naturräumlichen Haupteinheiten D01 bis D73 ab. Eigene Standorte bestehen in Bayern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, sodass Süd-, Mittel- und Norddeutschland jeweils mit eigenen Ansprechpartnern betreut werden. Weil Kompensationsrecht in wesentlichen Teilen Landesrecht ist, arbeiten wir nach dem jeweils maßgeblichen Verfahren, etwa der BayKompV in Bayern oder der BKompV bei Vorhaben in Bundeszuständigkeit, und kennen die Praxis der jeweiligen unteren Naturschutzbehörden. Über die Bundesland-, Naturraum- und Landkreisseiten dieser Website finden Sie die für Ihr Vorhaben maßgeblichen Grundlagen.
Aus unseren Flächen

Kompensation, die man sehen kann

Aufnahmen von umgesetzten Maßnahmenflächen. Was im Genehmigungsverfahren als Bilanz in Wertpunkten beginnt, endet als Lebensraum.

Hummel an einer Wickenblüte auf einer Ausgleichsfläche
Weißling an einer Acker-Witwenblume in einer Extensivwiese
Hummel an einer Acker-Witwenblume auf einer Maßnahmenfläche
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Telefon +49 6486 204005-0
E-Mail kontakt@greenature.de
Adresse Gröbn 1, 84556 Kastl