
Ökopunkte, Ausgleichsflächen und Artenschutz Bundesweit aus einer Hand.
Wir beschleunigen Ihre Genehmigung. Mit eigenem Flächenportfolio, eigener GIS-Abteilung und über einem Jahrzehnt Erfahrung sichern wir Ökopunkte, realisieren Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen und setzen Ersatzaufforstungen um.
Alles aus einer Hand,
von der Fläche bis zur Genehmigung
Full-Service Kompensationsmanagement für Ausgleichspflichtige, Infrastrukturprojekte und Grundstückseigentümer. Bundesweit, seit 2012.
Ausgleichsflächen
Ausgleichsflächen kaufen und sichern, bundesweit aus eigenem Portfolio mit vollständiger Behördenabstimmung und Monitoring.
Ausgleichsflächen kaufen ›Ökopunkte
Ökopunkte kaufen, sofort verfügbar aus behördlich anerkannten Ökokonten. Alle Naturräume D01 bis D73 abgedeckt.
Ökopunkte kaufen ›Artenschutz CEF und FCS
Vorgezogene CEF- und FCS-Maßnahmen für Feldlerche, Zauneidechse, Fledermaus und Amphibien, geplant und umgesetzt.
CEF- und FCS-Maßnahmen ›Ersatzaufforstung
Rodungen kompensieren, von der Genehmigung bis zur Erstaufforstung mit standortgerechten Baumarten, bundesweit.
Ersatzaufforstung planen ›Projektsteuerung
Ganzheitliche Steuerung für Energie- und Infrastrukturprojekte. Vollständiges Kompensationsmanagement aus einer Hand.
Projektsteuerung für Infrastruktur ›GIS und Drohnen
Eigene GIS-Abteilung mit 2D- und 3D-Kartierung, Drohnenbefliegung und Echtzeit-Geoportal. Einzigartig in der Branche.
GIS- und Drohnenleistungen ›Ihre Ausgangslage
Ökopunkte oder Ausgleichsflächen kaufen?
Sofort verfügbare Kompensationsmaßnahmen für Ihre Baugenehmigung.
Beratung anfragen ›Landwirtschaftliche Flächen bereitstellen
Eigentümer bleiben und nachhaltig profitieren, ohne eigenen Aufwand.
Fläche anbieten ›
Schneller zur Baugenehmigung
greeNature übernimmt das komplette Kompensationsflächenmanagement, rechtssicher, effizient und aus einer Hand.
- Ökopunkte sofort verfügbar aus anerkannten Ökokonten
- Eigenes Flächenportfolio in allen deutschen Naturräumen
- Vollständige Behördenabstimmung inklusive
- CEF- und FCS-Artenschutzmaßnahmen
- Ersatzaufforstung bundesweit
Wir entlasten Sie vollständig, von der Flächensuche über die Behördenabstimmung bis zum langfristigen Monitoring.
greeNature solutions, seit 2012

Flächen anbieten und nachhaltig profitieren
Verwandeln Sie Ihre Flächen in ökologisch wertvolle Ausgleichsflächen, ohne das Eigentum aufzugeben.
- Erhalt der Eigentumsrechte
- Attraktive Nutzungsentschädigung
- Fortgesetzte Bewirtschaftung möglich
- Kein eigener Kostenaufwand
- Aktiver Beitrag zu Naturschutz und Artenvielfalt
Was kein Konkurrent so leisten kann
Eigenes Portfolio, eigene GIS-Abteilung, eigene Naturschutzfachleute. Kein Marktplatz, kein Vermittler.
Eigenes Portfolio
Über 10.000 ha eigene Flächen bundesweit. Echte Verfügbarkeit statt Vermittlung.
Eigene GIS-Abteilung
Präzise Flächenanalyse, Drohnenbefliegung und Echtzeit-Geoportal auf ESRI-Basis.
Full-Service seit 2012
Von der Fläche bis zum Monitoring, alles aus einer Hand nach BayKompV und BKompV.
Sofort verfügbar
Ökopunkte auf Vorrat aus fertiggestellten Pools für Kompensation ohne Wartezeit.
Ihr Weg zur Kompensation
Kontakt und Analyse
Bedarf analysieren, Naturraum ermitteln, Potenzial prüfen.
Planung
Maßnahmenplanung, Flächenzuordnung und Behördenkoordination.
Umsetzung
Fachgerechte Durchführung aller Kompensationsmaßnahmen.
Monitoring
Langfristige Erfolgskontrolle und lückenlose Dokumentation.
Zahlen, die überzeugen
Ökopunkte in ganz Deutschland
Wählen Sie Ihr Bundesland, um zu den Naturräumen, Landkreisen und passenden Ökopunkten zu gelangen. greeNature ist bundesweit in allen 16 Bundesländern tätig.
Kompensation in Deutschland, verständlich erklärt
Kompensationspflicht erfüllen, ohne das Projekt aufzuhalten
Jeder erhebliche Eingriff in Natur und Landschaft löst nach den §§ 13 bis 15 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Kompensationspflicht aus. Betroffen sind Wohn- und Gewerbebau, Verkehrswege, Leitungstrassen, Umspannwerke, Rohrleitungen, Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen, Abbauvorhaben und Rodungen. Der Gesetzgeber verlangt eine klare Reihenfolge: Beeinträchtigungen vermeiden, unvermeidbare Beeinträchtigungen ausgleichen oder ersetzen, erst danach kommt eine Ersatzzahlung in Betracht.
In der Praxis scheitert diese Pflicht selten an der Fachlichkeit, sondern an der Fläche. Geeignete Grundstücke im richtigen Naturraum sind knapp, Eigentümer müssen gefunden und überzeugt werden, die Maßnahme muss dauerhaft gesichert, umgesetzt, gepflegt und über Jahrzehnte dokumentiert werden. Genau hier setzt greeNature an: Wir bringen die Fläche mit, nicht nur die Planung.
greeNature solutions arbeitet seit 2012 als Full-Service-Dienstleister für Kompensationsflächenmanagement. Wir verfügen über ein eigenes Flächenportfolio von mehr als 10.000 Hektar, betreiben behördlich anerkannte Ökokonten, unterhalten eine eigene GIS- und Drohnenabteilung und sind in allen 16 Bundesländern tätig. Zu unseren Auftraggebern zählen DB InfraGO, TenneT TSO, Amprion, Open Grid Europe, OMV Deutschland und die Fraunhofer-Gesellschaft.
Ökopunkte: Kompensation, die bereits umgesetzt ist
Ökopunkte sind die Verrechnungseinheit der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Sie entstehen, wenn eine Fläche vor einem konkreten Eingriff ökologisch aufgewertet und die Aufwertung von der zuständigen Naturschutzbehörde in einem Ökokonto nach § 16 BNatSchG gutgeschrieben wird. Typische Aufwertungsmaßnahmen sind die Renaturierung von Gewässern und Auen, die Entwicklung von artenreichem Extensivgrünland, die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen, die Wiedervernässung entwässerter Standorte sowie Erstaufforstung und naturnaher Waldumbau.
Der praktische Vorteil für Vorhabenträger liegt im Zeitgewinn. Wer Ökopunkte aus einem fertiggestellten Pool erwirbt, muss keine eigene Fläche suchen, keine Maßnahme vorfinanzieren und keine Entwicklungszeit abwarten. Die Kompensation ist bereits real vorhanden, die Behörde hat sie bewertet und anerkannt. Im Genehmigungsverfahren lässt sich der Kompensationsnachweis dadurch früher und belastbarer führen.
Die Bewertung folgt je nach Bundesland und Zuständigkeit unterschiedlichen Regelwerken. In Bayern gilt die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV), für Vorhaben in Bundeszuständigkeit die Bundeskompensationsverordnung (BKompV), daneben bestehen landesrechtliche Ökokonto- und Kompensationsverordnungen. greeNature rechnet nach beiden Systemen und ordnet Ökopunkte naturraumgerecht zu, von D01 im norddeutschen Küstenraum bis D73 in den Alpen.
Ausgleichsflächen aus eigenem Bestand statt aus dem Markt
Nicht jeder Kompensationsbedarf lässt sich über Ökopunkte decken. Manche Genehmigungen verlangen einen räumlich-funktionalen Bezug zum Eingriffsort, andere fordern bestimmte Biotoptypen oder eine Maßnahme, die auf den Eingriff zugeschnitten ist. Dann braucht es eine konkrete Fläche.
Weil greeNature Flächen selbst hält und laufend neue Flächen akquiriert, sind wir kein Vermittler zwischen Angebot und Nachfrage, sondern Eigentümer und Betreiber. Das verkürzt Abstimmungswege und macht Zusagen belastbar. Wir übernehmen die Zuordnung zum Eingriff, die dingliche oder vertragliche Sicherung, die Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, die Herstellung der Maßnahme, die Eintragung in das Kompensationsverzeichnis und die anschließende Pflege.
Für Grundstückseigentümer ist das die andere Seite derselben Medaille. Wer landwirtschaftliche Flächen mit geringer Ertragskraft besitzt, etwa erosionsgefährdete Hanglagen, zu nasse Senken, schmale Restparzellen oder strukturarme Ackerflächen, kann diese als Ausgleichsfläche bereitstellen, ohne das Eigentum aufzugeben. Die Umsetzung, die Pflege und das Monitoring liegen bei uns.
Artenschutz: CEF- und FCS-Maßnahmen
Neben der Eingriffsregelung greift der besondere Artenschutz. Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, Tiere besonders geschützter Arten zu töten, erheblich zu stören oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu zerstören. Verliert eine Art durch das Vorhaben Lebensstätten, muss die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleiben. Das leisten vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, die sogenannten CEF-Maßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die Maßnahme muss wirksam sein, bevor der Eingriff stattfindet.
Lässt sich ein Verbotstatbestand nicht vermeiden, kommt eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG in Betracht. Sie setzt unter anderem voraus, dass sich der Erhaltungszustand der Populationen nicht verschlechtert. Maßnahmen, die das sicherstellen, heißen FCS-Maßnahmen.
greeNature plant und realisiert beides, unter anderem für Feldlerche, Kiebitz, Uferschnepfe, Rebhuhn, Zauneidechse, Schlingnatter, Haselmaus, Wildkatze, Fledermausarten, Amphibien sowie für Groß- und Greifvögel wie Schwarzstorch, Rotmilan und Wiedehopf. Dazu gehören Lerchenfenster und Blühstreifen, Habitatstrukturen aus Totholz und Lesesteinen, Ersatzquartiere und Winterquartiere, Amphibienleitsysteme, Laichgewässer und Umsiedlungen mit fachlicher Begleitung.
Ersatzaufforstung und Waldrecht
Rodungen lösen eine eigenständige Pflicht aus. Wer Wald in eine andere Nutzungsart umwandelt, muss nach dem jeweiligen Landeswaldgesetz in der Regel flächengleich oder flächenanteilig neuen Wald begründen. Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen den Ländern erheblich, sowohl beim Umrechnungsfaktor als auch bei den zulässigen Baumarten und bei der Frage, ob die Ersatzfläche im selben Wuchsgebiet liegen muss.
greeNature übernimmt die Suche nach geeigneten Aufforstungsflächen, die Abstimmung mit der Forstbehörde, die Pflanzung mit standortgerechten und klimastabilen Baumarten sowie die Kulturpflege und den Schutz vor Wildverbiss bis zur gesicherten Kultur.
GIS, Drohnen und Monitoring
Kompensation endet nicht mit der Herstellung. Maßnahmen müssen über Jahrzehnte gepflegt, kontrolliert und gegenüber der Behörde nachgewiesen werden. greeNature betreibt dafür eine eigene GIS-Abteilung auf ESRI-Basis mit Drohnenbefliegung, 2D- und 3D-Kartierung und einem Geoportal, über das Auftraggeber den Zustand ihrer Flächen einsehen können.
Aus derselben Infrastruktur entstehen Leistungen, die auch unabhängig von der Kompensation nachgefragt werden: Bestandsaufnahmen für Trassen und Anlagen, Vegetationsanalysen, Volumenberechnungen, Orthofotos und Geländemodelle sowie die Pflege und Qualitätssicherung von Geodaten.
Regional verankert, bundesweit verfügbar
Kompensation ist Landesrecht in Bundesbreite. Jedes Bundesland hat eigene Bewertungsverfahren, eigene Ökokontoregelungen und eigene Verwaltungspraxis, und jede untere Naturschutzbehörde legt sie mit eigenen Schwerpunkten aus. Deshalb bilden wir die Regionen konsequent ab: nach Bundesland, nach naturräumlicher Haupteinheit D01 bis D73 und nach Landkreis. Für jedes Gebiet finden Sie die maßgeblichen Rechtsgrundlagen, die typischen Lebensraum- und Artengruppen und die passenden Kompensationsansätze.
Mit Standorten in Bayern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sind wir in Süd-, Mittel- und Norddeutschland mit eigenen Ansprechpartnern präsent. Die Zusammenarbeit beginnt mit einem Gespräch über Ihren konkreten Bedarf, den Eingriffsort und den Zeitplan im Genehmigungsverfahren.
Alles zu Ökopunkten und Ausgleichsflächen
Kompensation, die man sehen kann
Aufnahmen von umgesetzten Maßnahmenflächen. Was im Genehmigungsverfahren als Bilanz in Wertpunkten beginnt, endet als Lebensraum.








Bereit für Ihre
Kompensationslösung?
Ob Ökopunkte, Ausgleichsflächen, Artenschutz oder Ersatzaufforstung, wir finden die passende Lösung.